Warum Religion hier eine besondere Rolle spielt.
Im Religionsunterricht geht es um Glaubensfragen. Deshalb berührt die Teilnahme mehr als die Auswahl eines gewöhnlichen Schulfachs: Sie hängt mit der religiösen Erziehung eines Kindes zusammen. Artikel 7 Absatz 2 des Grundgesetzes gibt den Erziehungsberechtigten ausdrücklich das Recht, über diese Teilnahme zu bestimmen.
Dahinter steht die Glaubens- und Gewissensfreiheit aus Artikel 4. Menschen dürfen eine religiöse Überzeugung haben, ihre Religion ausüben oder ohne religiöses Bekenntnis leben. Der Staat schreibt ihnen keinen bestimmten Glauben vor.
Mit dem 14. Geburtstag steht die Entscheidung über das eigene religiöse Bekenntnis dem Kind selbst zu. Dafür verwendet man das Wort Religionsmündigkeit. Das macht einen Jugendlichen noch nicht volljährig und bedeutet auch nicht, dass er nun alle Schulfächer frei abwählen kann.

Warum die anderen drei Fächer nicht passen.
Alle vier Antworten nennen Unterricht. Gesucht ist aber das Fach, für das es dieses besondere Recht zur religiösen Erziehung gibt.
Geschichtsunterricht
Hier lernen Schülerinnen und Schüler über die Vergangenheit. Dass Eltern über religiöse Erziehung entscheiden, gibt ihnen kein entsprechendes allgemeines Abwahlrecht für Geschichte.
Politikunterricht
Politische Bildung hilft, Staat und Gesellschaft zu verstehen. Die Frage handelt jedoch von Glaubensfragen und Elternrechten, nicht von der politischen Meinung einer Familie.
Sprachunterricht
Bei Sprachen kann es je nach Schule Wahlmöglichkeiten geben. Diese sind etwas anderes als das im Grundgesetz genannte Entscheidungsrecht beim Religionsunterricht.
14 Jahre: Glaubensentscheidung und Schulregeln unterscheiden.
§ 5 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung nennt den 14. Geburtstag für die eigene Entscheidung über das Bekenntnis. Schon ab zwölf darf ein Kind nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden. Eltern entscheiden also auch vor 14 nicht völlig losgelöst vom Willen des Kindes.
Die schulische Abmeldung ist gesondert geregelt. In Nordrhein-Westfalen können Schülerinnen und Schüler sie ab 14 selbst schriftlich erklären. In Bayern nennt Artikel 46 Absatz 4 des Schulgesetzes für das eigene Abmelderecht dagegen 18 Jahre. Die Regeln für ein konkretes Kind sollte deshalb die jeweilige Schule erläutern. Für diese Testfrage bleibt das gesuchte Fach Religionsunterricht.
Nicht am Religionsunterricht teilzunehmen heißt außerdem nicht automatisch, eine Freistunde zu haben. Je nach Bundesland und Schulform gibt es etwa Ethik, Philosophie oder andere Regelungen. Die Frage prüft den Zusammenhang mit religiöser Erziehung, nicht einen bundesweit identischen Stundenplan.
Artikel 7 Absatz 2 · Grundgesetz ↗Eltern + Glauben + 14 → Religionsunterricht.
Lies zuerst, worüber entschieden wird. Die 14 gehört zur religiösen Selbstentscheidung. Verwechsle sie nicht mit Volljährigkeit oder einer allgemeinen Erlaubnis, Unterricht wegzulassen.
Drei Wörter für diese Frage
- die Erziehungsberechtigtenparents or legal guardians
- Die Personen, die rechtlich für die Erziehung eines Kindes verantwortlich sind. Im Grundgesetz steht dieser Begriff statt nur „Eltern“.
- die Religionsmündigkeitthe right to decide one’s religious belief
- Ab 14 entscheidet ein Kind selbst über sein religiöses Bekenntnis. Die schulischen Verfahren sind davon zu unterscheiden.
- das Bekenntnisreligious belief or affiliation
- Hier ist die religiöse Überzeugung oder Zugehörigkeit gemeint, zu der sich jemand hält.
