Recht begrenzt staatliche Macht.
Bei einem Rechtsstaat geht es nicht nur darum, dass es viele Gesetze gibt. Entscheidend ist, dass auch diejenigen, die Gesetze anwenden, gebunden sind. Ein Amt darf nicht einfach nach persönlicher Vorliebe entscheiden. Für sein Handeln gelten rechtliche Voraussetzungen und Verfahren.
Artikel 20 Absatz 3 unterscheidet dabei die Aufgaben: Die Gesetzgebung ist an die Verfassung gebunden; Verwaltung und Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Gerichte entscheiden Streitfälle unabhängig. Wer durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, hat nach Artikel 19 Absatz 4 grundsätzlich Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz.

Die anderen drei Antworten
Die falschen Antworten nehmen entweder den Staat aus der Pflicht, verwechseln Staatsangehörigkeit mit Rechtsbindung oder vertauschen Aufgaben.
Der Staat muss sich nicht an die Gesetze halten.
Das ist das Gegenteil des Rechtsstaats. Gerade staatliche Macht wird rechtlich begrenzt. Ein Amt darf sich nicht nach Bedarf über geltende Regeln hinwegsetzen.
Nur Deutsche müssen die Gesetze befolgen.
Die Rechtsordnung gilt auch für Menschen ohne deutschen Pass. Einzelne Vorschriften können unterschiedliche Personengruppen betreffen; daraus wird aber keine allgemeine Befreiung von Gesetzen.
Die Gerichte machen die Gesetze.
Gesetzgebung und Rechtsprechung sind verschiedene Aufgaben. Gerichte wenden Recht an und legen es aus; sie übernehmen nicht einfach die Aufgabe der gesetzgebenden Organe. Gerichtliche Entscheidungen können die Rechtsentwicklung dennoch prägen.
Rechtsbindung heißt nicht: Jede Regel ist für alle identisch.
Einwohner, Behörden und Gerichte haben unterschiedliche Rechte und Pflichten. Eine Behörde kann Befugnisse besitzen, die eine Privatperson nicht hat. Der entscheidende Punkt ist, dass diese Befugnisse rechtlich begründet und begrenzt sind.
Auch ein Rechtsstaat kann fehlerhafte Entscheidungen treffen. Er verspricht nicht Fehlerfreiheit, sondern rechtliche Bindung und Möglichkeiten der Kontrolle. Für die Prüfungsfrage suchst du deshalb die Antwort, die Einwohner und Staat ausdrücklich gemeinsam nennt.
Artikel 20 · Grundgesetz ↗Rechtsstaat → Regeln gelten auch für den Staat.
Achte auf das Wort „auch“. Nur Pflichten der Einwohner zu nennen, lässt die entscheidende Grenze staatlicher Macht weg.
Drei Wörter für diese Frage
- der Rechtsstaata state governed by the rule of law
- Ein Staat, dessen Machtausübung rechtlich gebunden und kontrollierbar ist.
- sich an etwas haltento abide by something
- Eine Regel beachten und befolgen.
- die Rechtsprechungthe judiciary / adjudication
- Die Tätigkeit der Gerichte, die Recht auf Streitfälle anwenden.
