Beruf wählen statt zur Arbeit gezwungen werden.
Ein Beruf beeinflusst einen großen Teil des Lebens. Artikel 12 Absatz 1 schützt für Deutsche die freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte. Das erklärt, warum „freie Berufswahl“ in dieser Frage gerade nicht das gesuchte Verbot ist.
Die folgenden Absätze wenden sich gegen Arbeitszwang. Absatz 2 beginnt mit dem Verbot, jemanden zu einer bestimmten Arbeit zu zwingen. Absatz 3 nennt Zwangsarbeit und erlaubt sie nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung. Diese genaue Formulierung ist wichtiger als ein Merksatz, der sämtliche Ausnahmen verschweigt.

Die anderen drei Antworten
Die übrigen Antworten nennen keine allgemeine verbotene Tätigkeit des Grundgesetzes.
Militärdienst
Militärdienst wird nicht generell verboten. Artikel 12a sieht Dienstpflichten vor; Artikel 4 schützt zugleich die Gewissensentscheidung gegen Kriegsdienst mit der Waffe. Die aktuelle Ausgestaltung ist eine andere Frage.
freie Berufswahl
Freie Berufswahl ist gerade eine geschützte Freiheit in Artikel 12 Absatz 1. Sie als Verbot auszuwählen würde die Aussage umkehren.
Arbeit im Ausland
Das Grundgesetz enthält kein allgemeines Verbot, im Ausland zu arbeiten. Welche Aufenthalts- oder Arbeitsregeln im Zielland gelten, ist davon zu unterscheiden.
Die ausdrücklichen Ausnahmen mitlernen.
Artikel 12 Absatz 2 lässt herkömmliche allgemeine, für alle gleiche öffentliche Dienstleistungspflichten zu. Absatz 3 enthält die genannte Ausnahme für gerichtlich angeordnete Freiheitsentziehung. Hinzu kommen die besonderen Regelungen des Artikels 12a.
Daraus entsteht keine freie Erlaubnis, Menschen zu beliebiger Arbeit zu zwingen. Auch die Umsetzung solcher Pflichten bleibt rechtlich gebunden. Die Frage prüft den Grundsatz; sie verlangt weder die Aussage „ausnahmslos verboten“ noch eine Entscheidung über einen konkreten Arbeits- oder Leistungsfall.
Artikel 12 · Grundgesetz ↗Berufsfreiheit schützt. Zwangsarbeit ist die gesuchte Verbotsantwort.
Behalte den Grundsatz und die ausdrücklich geregelten Ausnahmen auseinander. Setze Militärdienst nicht mit dem hier gesuchten Verbot gleich.
Drei Wörter für diese Frage
- die Zwangsarbeitforced labour
- Arbeit unter Zwang; Artikel 12 Absatz 3 nennt dazu eine besondere Ausnahme.
- die Berufswahlchoice of occupation
- Die Entscheidung, welchen Beruf man erlernen oder ausüben möchte.
- die Dienstpflichtduty of service
- Eine rechtlich geregelte Verpflichtung zu einem bestimmten Dienst.
