Vorschlagen, beraten, beschließen.
In Nachrichten heißt es häufig, die Regierung habe ein Gesetz auf den Weg gebracht. Das kann bedeuten, dass das Kabinett einen Entwurf beschlossen hat. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen.
Im Bundestag beraten Abgeordnete über den Entwurf, arbeiten in Ausschüssen daran und stimmen ab. Der Bundesrat wird nach den verfassungsrechtlichen Regeln beteiligt. Für Landesgesetze handeln die zuständigen Landesparlamente.

Die anderen drei Antworten
Die anderen Einrichtungen haben andere Aufgaben.
die Regierung
Die Regierung darf Gesetzentwürfe einbringen. Diese Initiative ist nicht gleichbedeutend mit dem Beschluss des Parlaments.
die Gerichte
Gerichte wenden Recht an und prüfen es innerhalb ihrer Zuständigkeit. Sie sind nicht das für neue Gesetze zuständige Parlament.
die Polizei
Die Polizei erfüllt Aufgaben der Exekutive. Sie beschließt keine Parlamentsgesetze.
Nach der Abstimmung können weitere Schritte nötig sein.
Bei Bundesgesetzen gehören unter anderem Ausfertigung und Verkündung zum Verfahren. Auch der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist zu beachten. Ein Entwurf, ein Beschluss und geltendes Recht sind deshalb verschiedene Stadien.
Rechtsverordnungen sind eine andere Form von Rechtsregeln. Sie benötigen eine gesetzliche Ermächtigung; die Testfrage zielt auf das parlamentarische Gesetz.
Artikel 77 · Grundgesetz ↗Entwurf ≠ Beschluss ≠ Inkrafttreten.
Für die Antwort ist der mittlere Schritt entscheidend: das Parlament beschließt.
Drei Wörter für diese Frage
- der Gesetzentwurfdraft law
- Ein Vorschlag für ein neues oder geändertes Gesetz.
- beschließento pass or adopt
- Eine Entscheidung durch das zuständige Organ treffen.
- in Kraft tretento enter into force
- Ab einem bestimmten Zeitpunkt rechtlich gelten.
