Demokratie schützt Opposition und ihre eigene Grundlage.
Parteien dürfen die Regierung kritisieren und grundlegende Veränderungen vorschlagen. Das gehört zum politischen Wettbewerb. Ein Verbot darf daher nicht davon abhängen, ob eine Regierung oder Mehrheit die Ansichten einer Partei mag.
Die verfassungsrechtliche Prüfung geht weit über die knappe Testantwort hinaus. Erforderlich sind ein gegen die geschützte demokratische Grundordnung gerichtetes Vorgehen und konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die verfassungsfeindlichen Ziele überhaupt erreichbar erscheinen. Das zuständige Gericht prüft dies im vorgesehenen Verfahren.

Die anderen drei Antworten
Die drei anderen Gründe tragen für sich kein Parteiverbot.
wenn ihr Wahlkampf zu teuer ist
Hohe Wahlkampfausgaben sind kein eigenständiger Parteiverbotsgrund. Fragen der Finanzierung unterliegen anderen rechtlichen Regeln.
wenn sie Kritik am Staatsoberhaupt äußert
Kritik am Staatsoberhaupt ist nicht schon ein Kampf gegen die demokratische Ordnung. Auch Amtsträger dürfen kritisiert werden.
wenn ihr Programm eine neue Richtung vorschlägt
Neue politische Richtungen gehören grundsätzlich zur demokratischen Auseinandersetzung. Neuheit allein ist kein Verbotsgrund.
Keine Entscheidung über eine konkrete heutige Partei.
Diese Lernhilfe erklärt den Maßstab, bewertet aber keinen aktuellen Einzelfall. Ein Antrag, eine öffentliche Forderung und ein rechtskräftiges Verbot sind verschiedene Dinge.
Der Ausschluss von staatlicher Parteienfinanzierung ist ein anderes Verfahren mit teilweise anderen Voraussetzungen. Er ist nicht mit einem Parteiverbot gleichzusetzen.
Artikel 21 · Grundgesetz ↗Nicht bloße Kritik, sondern ein gerichtlich geprüfter Verfassungsangriff.
Die kurze Testformulierung braucht im wirklichen Verfahren strenge Voraussetzungen.
Drei Wörter für diese Frage
- das Parteiverbotparty ban
- Die gerichtliche Auflösung einer Partei unter verfassungsrechtlichen Voraussetzungen.
- verfassungswidrigunconstitutional
- Mit den maßgeblichen Verfassungsregeln unvereinbar.
- das Verfahrenproceedings
- Der rechtlich geregelte Ablauf einer Entscheidung.
