Ursprung und Ausübung sind nicht dasselbe.
Der Bundestag beschließt Gesetze, die Regierung handelt und Gerichte sprechen Recht. Dass diese Organe Macht ausüben, bedeutet nicht, dass die Macht ursprünglich ihnen selbst gehört. Der demokratische Ausgangspunkt ist das Volk.
Das Wort „Souveränität“ klingt abstrakt. Für diese Aufgabe reicht eine konkrete Frage: Von wem muss staatliche Herrschaft ihre demokratische Legitimation ableiten? Die richtige Antwort nennt das Volk, nicht eine einzelne Behörde.

Die anderen drei Antworten
Die falschen Antworten verwechseln ein Staatsorgan oder einen historischen Herrscher mit dem demokratischen Ursprung.
Bundestag aus.
Der Bundestag übt wichtige staatliche Befugnisse aus. Er ist aber nicht der ursprüngliche Träger, von dem alle Staatsgewalt ausgeht.
preußischen König aus.
Ein preußischer König steht für eine historische monarchische Herrschaft. Das Grundgesetz begründet die heutige Staatsgewalt demokratisch.
Bundesverfassungsgericht aus.
Das Bundesverfassungsgericht schützt die Verfassungsordnung durch seine Rechtsprechung. Es ersetzt nicht das Volk als Ursprung staatlicher Gewalt.
Volkssouveränität ist kein Recht jeder Person, alles selbst anzuordnen.
Staatliche Entscheidungen erfolgen durch geregelte Verfahren und zuständige Organe. Eine persönliche Meinung allein wird dadurch noch nicht zum verbindlichen staatlichen Beschluss.
Auch demokratisch legitimierte Macht bleibt an die Verfassung und Grundrechte gebunden. Die Mehrheit kann nicht einfach jede rechtliche Grenze beiseiteschieben.
Artikel 20 Absatz 2 · Grundgesetz ↗Volkssouveränität fragt: Woher kommt die Staatsgewalt? Vom Volk.
Denke an den Ursprung der Macht, nicht nur an das Organ, das sie gerade ausübt.
Drei Wörter für diese Frage
- die Volkssouveränitätpopular sovereignty
- Das Prinzip, dass staatliche Gewalt vom Volk ausgeht.
- die Staatsgewaltstate authority
- Die rechtlich geregelte Macht des Staates.
- ausgehen vonto derive from
- Seinen Ursprung oder Ausgangspunkt in etwas haben.
