Das Wort „Recht“ ist keine politische Richtungsangabe.
Im Deutschen kann „Recht“ an verschiedene Wörter erinnern: recht haben, rechts stehen oder ein Recht besitzen. „Rechtsstaat“ bezeichnet jedoch die rechtliche Begrenzung staatlicher Macht. Es ist kein Urteil darüber, ob eine Behörde in jedem Streit sachlich richtig liegt.
Wer eine staatliche Entscheidung trifft, braucht die passende Zuständigkeit und muss die geltenden Regeln beachten. Das gilt auch dann, wenn eine andere Lösung für die Verwaltung bequemer wäre.

Die anderen drei Antworten
Die drei anderen Sätze erklären den Begriff nicht.
Der Staat hat Recht.
„Der Staat hat Recht“ würde bedeuten, dass er immer im Recht wäre. Gerade staatliche Fehler und rechtswidrige Entscheidungen können überprüft werden.
Es gibt nur rechte Parteien.
„Rechtsstaat“ hat nichts damit zu tun, dass nur politisch rechte Parteien bestehen. Das Wort bezieht sich auf Recht und Gesetz.
Die Bürger und Bürgerinnen entscheiden über Gesetze.
Die Beteiligung der Bevölkerung an politischen Entscheidungen betrifft Demokratie. Sie erklärt allein noch nicht die rechtliche Bindung des Staates.
Demokratie und Rechtsstaat ergänzen sich.
Eine demokratische Mehrheit darf Gesetze beschließen, muss dabei aber die Verfassung beachten. Die bloße Zustimmung vieler Menschen macht jede Maßnahme noch nicht rechtmäßig.
Welche Frist oder welcher Rechtsbehelf im Einzelfall gilt, lässt sich aus der Testfrage nicht ableiten. Sie vermittelt das Grundprinzip der rechtlichen Bindung und Kontrolle.
Artikel 20 Absatz 3 · Grundgesetz ↗Rechtsstaat: Der Staat ist an Recht gebunden.
Streiche gedanklich „immer recht haben“ und „politisch rechts“ aus der Bedeutung.
Drei Wörter für diese Frage
- der Bescheidofficial decision
- Eine behördliche Entscheidung, die einer betroffenen Person mitgeteilt wird.
- rechtmäßiglawful
- Mit dem geltenden Recht vereinbar.
- der Rechtsschutzlegal protection
- Möglichkeiten, Rechte gegenüber Eingriffen zu schützen.
