Gleiche Gewalt bedeutet nicht gleiche Zusammensetzung.
Im Bundestag sitzen gewählte Abgeordnete. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Beide Organe haben also unterschiedliche demokratische und institutionelle Ausgangspunkte, wirken aber an Bundesgesetzen mit.
Die Testfrage ordnet diese Mitwirkung einer staatlichen Gewalt zu. Das gemeinsame Merkmal ist die Gesetzgebung, nicht die tägliche Verwaltung und nicht das Entscheiden eines Gerichtsverfahrens.

Die anderen drei Antworten
Die anderen Begriffe passen nicht zur hier beschriebenen Gesetzgebungsfunktion.
Exekutive.
Zur Exekutive gehören Regierung und Verwaltung. Die Landesregierungsmitglieder im Bundesrat nehmen dort jedoch eine besondere Mitwirkungsrolle auf Bundesebene wahr.
Direktive.
„Direktive“ ist keine der drei staatlichen Gewalten. Der Begriff bezeichnet hier keine Alternative zur Legislative.
Judikative.
Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt der Gerichte. Bundestag und Bundesrat sind keine Gerichte.
Die Mitwirkung des Bundesrates ist nicht bei jedem Gesetz gleich.
Bei Zustimmungsgesetzen ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Bei Einspruchsgesetzen bestehen andere Möglichkeiten der Mitwirkung und des Einspruchs. Die kurze Testantwort ersetzt diese Verfahrensunterschiede nicht.
Der Bundesrat wirkt nach Artikel 50 auch an der Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Zuordnung in dieser Frage hebt seine gesetzgeberische Funktion hervor.
Artikel 50 und 77 · Grundgesetz ↗Bundestag + Bundesrat + Bundesgesetze → Legislative.
Ordne nach der Aufgabe im Verfahren, nicht nur nach dem sonstigen Amt einzelner Mitglieder.
Drei Wörter für diese Frage
- die Gesetzgebunglegislation
- Das Verfahren zur Entstehung von Gesetzen.
- das Zustimmungsgesetzconsent bill
- Ein Gesetz, das die Zustimmung des Bundesrates benötigt.
- die Ländervertretungrepresentation of the states
- Die Mitwirkung der Landesregierungen durch den Bundesrat.
