Leitung bedeutet nicht, jede Fachentscheidung selbst zu treffen.
Artikel 65 verbindet mehrere Arbeitsweisen: Der Kanzler setzt politische Richtlinien; die Minister verantworten ihre Geschäftsbereiche; Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern entscheidet die Bundesregierung gemeinsam.
Daraus entsteht ein Kabinett mit Leitung und verteilter Verantwortung. Der Finanzminister und die Außenministerin haben beispielsweise unterschiedliche Ressorts, gehören aber derselben Bundesregierung an.

Die anderen drei Antworten
Präsidenten anderer Verfassungsorgane haben keine Kabinettsleitung.
der Bundestagspräsident / die Bundestagspräsidentin
Der Bundestagspräsident leitet parlamentarische Sitzungen und die Arbeit des Parlamentspräsidiums, nicht die Bundesregierung.
der Bundespräsident / die Bundespräsidentin
Der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt und ernennt unter anderem die Regierungsmitglieder nach den Verfassungsregeln. Er leitet nicht die Kabinettssitzungen.
der Bundesratspräsident / die Bundesratspräsidentin
Der Bundesratspräsident führt den Vorsitz im Bundesrat. Dieses Länderorgan ist nicht das Bundeskabinett.
Bundesregierung und Parlamentsmehrheit sind nicht dasselbe Gremium.
Regierungsparteien können eine Mehrheit im Bundestag tragen. Ihre Fraktionen bilden damit aber nicht das Kabinett; diesem gehören die nach den Verfassungsregeln ernannten Regierungsmitglieder an.
Die Richtlinienkompetenz ist keine Befugnis, Gesetze oder Grundrechte zu umgehen. Auch die gesamte Bundesregierung ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.
Artikel 62 und 65 · Grundgesetz ↗Kabinett führen: Kanzler. Ressort führen: zuständiger Minister.
Die gemeinsame politische Richtung und die fachliche Verantwortung ergänzen sich.
Drei Wörter für diese Frage
- das Bundeskabinettfederal cabinet
- Das gemeinsame Regierungsgremium aus Kanzler und Bundesministern.
- das Ressortdepartment or portfolio
- Der Aufgabenbereich eines Ministeriums.
- die Richtlinienkompetenzauthority to set policy guidelines
- Die Befugnis des Kanzlers, die grundlegende politische Richtung festzulegen.
