Drei Verben machen den Ablauf verständlich.
Der Wahlvorschlag nennt eine Person, über die das Parlament abstimmt. Mit der Wahl trifft der Bundestag die parlamentarische Entscheidung. Die Ernennung durch den Bundespräsidenten ist ein eigener formeller Akt.
Auch wenn im Wahlkampf von Kanzlerkandidaten die Rede ist, steht auf dem Stimmzettel zur Bundestagswahl keine gesonderte Direktwahl des Kanzleramts. Die Wahlberechtigten bestimmen die Zusammensetzung des Parlaments.

Die anderen drei Antworten
Keiner dieser Vorschläge ersetzt die Wahl im Bundestag.
das Volk
Das Volk wählt den Bundestag, aber nicht unmittelbar den Kanzler. Ein populärer Kandidat ist noch nicht rechtlich gewählt.
die Bundesversammlung
Die Bundesversammlung ist für die Wahl des Bundespräsidenten zuständig. Sie besetzt nicht das Kanzleramt.
die Bundesregierung
Die Bundesregierung kann sich nicht selbst einen Kanzler wählen. Die Wahlzuständigkeit liegt beim Parlament.
Ein gescheiterter Vorschlag ändert nicht das wählende Organ.
Artikel 63 enthält weitere Wahlphasen, falls zunächst niemand die erforderliche Mehrheit erreicht. Auch diese Wahlgänge finden im Bundestag statt; die Regeln über Vorschlag und Ernennung unterscheiden sich je nach Phase.
Politische Absprachen und parlamentarische Entscheidungen sind miteinander verbunden, rechtlich aber nicht austauschbar. Ein Parteibeschluss ist keine Kanzlerwahl des Bundestages.
Artikel 63 · Grundgesetz ↗Vorschlag – Wahl – Ernennung: Beim Wählen ist es der Bundestag.
Das Verb in der Frage entscheidet, welche Zuständigkeit gesucht wird.
Drei Wörter für diese Frage
- vorschlagento nominate
- Eine Person für eine anschließende Wahl benennen.
- wählento elect
- Durch Abstimmung eine Person für ein Amt bestimmen.
- ernennento appoint
- Ein Amt durch einen förmlichen Rechtsakt übertragen.
