Zwei Stimmen haben verschiedene Aufgaben.
Die Erststimme gilt einer Person im Wahlkreis, die Zweitstimme der Landesliste einer Partei. Für die Kräfteverhältnisse zwischen den Parteien im Bundestag ist grundsätzlich die Zweitstimme ausschlaggebend.
Die Sitze werden nach einem gesetzlichen Berechnungsverfahren verteilt. Dabei entstehen ganze Mandate, keine Bruchteile eines Sitzes. Ein kleiner Stimmenzuwachs muss deshalb nicht sofort einen zusätzlichen Sitz ergeben.

Die anderen drei Antworten
Die Frage betrifft Sitzanteile, keine persönliche oder politische Pflicht.
weniger Erststimmen kann sie haben.
Erst- und Zweitstimme werden getrennt abgegeben. Mehr Zweitstimmen verringern nicht automatisch die Erststimmen.
mehr Direktkandidaten der Partei ziehen ins Parlament ein.
Ein höherer Zweitstimmenanteil bedeutet nicht automatisch mehr erfolgreiche Direktkandidaturen. Wahlkreisergebnisse und die gesetzliche Zweitstimmendeckung sind gesondert zu beachten.
größer ist das Risiko, eine Koalition bilden zu müssen.
Eine Koalition entsteht durch politische Zusammenarbeit nach der Wahl. Sie ist kein rechnerisches Risiko, das mit jeder zusätzlichen Zweitstimme steigen muss.
Sperrklauseln gehören zur vollständigen Erklärung.
Nicht jede Partei wird bei der Sitzverteilung berücksichtigt. Nach dem geprüften Stand gilt die Fünfprozenthürde mit der gerichtlichen Übergangsregel für Parteien, deren Kandidierende in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen haben. Für Parteien nationaler Minderheiten gilt eine eigene Ausnahme.
Die Testformulierung fasst das Prinzip vereinfacht zusammen. Sie ist keine Anleitung zur Berechnung eines konkreten Wahlergebnisses; dafür braucht man sämtliche maßgeblichen Stimmen und die geltenden Zuteilungsregeln.
§ 4 · Sitzverteilung · Bundeswahlgesetz ↗Zweitstimme → Parteienanteile → Sitze.
Die Erststimme wählt im Wahlkreis; die Zweitstimme prägt das Kräfteverhältnis im Bundestag.
Drei Wörter für diese Frage
- die Zweitstimmesecond vote
- Die Stimme für die Landesliste einer Partei bei der Bundestagswahl.
- der Stimmenanteilvote share
- Der Anteil einer Partei an der betrachteten Gesamtzahl der Stimmen.
- das Mandatparliamentary seat / mandate
- Die durch eine Wahl erworbene Stellung als Mitglied eines Parlaments.
