Bruttogehalt und Auszahlung unterscheiden.
Das vereinbarte Bruttogehalt ist nicht automatisch der Betrag, der auf dem Konto ankommt. Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls Steuern werden bei der Abrechnung berücksichtigt. Die Testfrage sucht ausdrücklich den Versicherungsbeitrag unter vier Antwortmöglichkeiten.
Der Arbeitgeber erledigt die vorgeschriebenen Meldungen und führt die Beiträge ab. Der Abzug vom Lohn ist dabei der Arbeitnehmeranteil; der Arbeitgeber trägt zusätzlich die für ihn vorgesehenen Anteile.

Die anderen drei Antworten
Die drei anderen Begriffe bezeichnen Leistungen, keinen entsprechenden Lohnabzug.
Sozialhilfe
Sozialhilfe ist eine soziale Leistung nach ihren jeweiligen Voraussetzungen. Sie ist nicht der Name des automatisch einbehaltenen Sozialversicherungsbeitrags.
Kindergeld
Kindergeld ist eine Familienleistung. Es ist kein Versicherungsbeitrag, den Beschäftigte unter diesem Namen vom Gehalt bezahlen.
Wohngeld
Wohngeld unterstützt berechtigte Haushalte bei Wohnkosten. Es ist nicht der Sozialversicherungsabzug auf einer Gehaltsabrechnung.
„Fest angestellt“ ist eine vereinfachte Testformulierung.
Auch ein befristeter Arbeitsvertrag kann sozialversicherungspflichtig sein. Entscheidend sind die gesetzlichen Regeln zur Beschäftigung und zum Versicherungsstatus, nicht allein, ob der Vertrag unbefristet ist.
Für besondere Beschäftigungsformen und Versicherungszweige gelten Ausnahmen und eigene Regeln. Der Testsatz ist daher keine vollständige Berechnung für Minijobs, Selbstständigkeit oder einen individuellen Versicherungsstatus.
§ 28g · Beitragsabzug · Sozialgesetzbuch IV ↗Angestellt → Abrechnung → Sozialversicherungsbeiträge.
Leistungen wie Kindergeld und Wohngeld sind von Beiträgen zu unterscheiden.
Drei Wörter für diese Frage
- das Bruttogehaltgross salary
- Das Gehalt vor den berücksichtigten Abzügen.
- der Arbeitnehmeranteilemployee contribution share
- Der Teil eines Beitrags, den die beschäftigte Person trägt.
- die Gehaltsabrechnungpayslip / payroll statement
- Die Aufstellung von Entgelt, Abzügen und Auszahlungsbetrag.
