Ein Parlament arbeitet über viele Sitzungen hinweg.
Bei der Bundestagswahl wählen die Wahlberechtigten ihre Abgeordneten. Diese bilden das Parlament für eine Wahlperiode. Der Bundestag ist also weder eine einmalige Versammlung am Wahltag noch nur ein einzelner Sitzungstag.
Das Grundgesetz verbindet zwei Gedanken: Die normale Dauer beträgt vier Jahre, und es gibt einen geregelten Übergang zum neu gewählten Parlament. Die bisherige Wahlperiode endet erst, wenn der neue Bundestag zusammentritt. Wahlabend und Beginn einer neuen Wahlperiode sind deshalb nicht derselbe Zeitpunkt.

Die anderen drei Antworten
Die Zahlen beziehen sich auf eine einzelne reguläre Wahlperiode, nicht auf mehrere Zeitabschnitte zusammen.
2 Jahre
Zwei Jahre wären nur die Hälfte der regulären Vierjahresdauer. Die Frage nennt keinen besonderen Ausnahmefall, sondern die normale Wahlperiode.
6 Jahre
Sechs Jahre sind länger als die in Artikel 39 festgelegte Regeldauer. Für den Bundestag lautet die gesuchte Zahl vier.
8 Jahre
Acht Jahre entsprechen rechnerisch zwei regulären Vierjahreszeiträumen. Eine einzelne Wahl verleiht aber kein reguläres Achtjahresmandat.
Vier Jahre sind die Regel, nicht die Garantie eines exakten Tagesabstands.
Artikel 39 ordnet die reguläre Neuwahl in ein Zeitfenster von 46 bis 48 Monaten nach Beginn der Wahlperiode ein. Die schlichte Prüfungsantwort „vier Jahre“ fasst diese Regel zusammen; sie legt keinen bestimmten Kalendertag fest.
Wird der Bundestag nach den verfassungsrechtlichen Regeln vorzeitig aufgelöst, kann eine Wahl früher stattfinden. Das ändert nicht die hier abgefragte Regeldauer. Auch die erste Sitzung nach einer Wahl hat eine eigene Frist: spätestens am dreißigsten Tag.
Artikel 39 · Grundgesetz ↗Bundestag → Wahlperiode → vier Jahre.
Verbinde das Parlament mit seiner regulären Dauer und unterscheide den Wahltag vom ersten Zusammentritt.
Drei Wörter für diese Frage
- die Wahlperiodeelectoral term
- Der Zeitraum zwischen dem Zusammentritt eines Bundestages und dem des nächsten.
- der Abgeordnete / die Abgeordnetemember of parliament
- Eine in das Parlament gewählte Person.
- zusammentretento convene
- Sich als Parlament zu einer Sitzung versammeln.
