Achte darauf, welche Handlung beschrieben wird.
Drei Antworten betreffen eine Meinung, ein Gespräch oder das Zeigen einer Flagge. Die vierte fordert öffentlich Vernichtung. Die Unterscheidung liegt also nicht darin, ob Israel in einer Äußerung vorkommt, sondern darin, was die Person sagt oder tut.
Artikel 5 schützt auch kontroverse politische Äußerungen. Kritik an Entscheidungen einer Regierung darf nicht pauschal mit einer strafbaren Gewaltaufforderung gleichgesetzt werden. Gleichzeitig macht das Wort „Meinung“ einen Aufruf zu Straftaten nicht rechtmäßig. Die einschlägigen Strafgesetze müssen jeweils mit ihren konkreten Voraussetzungen geprüft werden.

Die anderen drei Antworten
Die drei Alternativen sind nicht allein wegen ihres Bezugs zu Israel verboten.
Die Politik Israels öffentlich kritisieren.
Öffentliche Kritik an der Politik Israels fällt grundsätzlich unter die Meinungsfreiheit. Ob eine konkrete Aussage zusätzliche strafbare Inhalte enthält, ist eine andere Prüfung; Kritik allein ist nicht die gesuchte verbotene Handlung.
Das Aufhängen einer israelischen Flagge auf dem Privatgrundstück.
Eine israelische Flagge auf einem Privatgrundstück zu zeigen ist nicht als solches verboten. Die Option enthält keinen Aufruf zu Gewalt oder Vernichtung.
Eine Diskussion über die Politik Israels.
Eine Diskussion über Politik ist nicht allein wegen ihres Themas verboten. Der Austausch unterschiedlicher Ansichten ist vom ausdrücklich genannten Vernichtungsaufruf zu unterscheiden.
Die kurze Prüfungsantwort ersetzt keine Einzelfallentscheidung.
§ 111 betrifft öffentliche Aufforderungen zu rechtswidrigen Taten. § 130 enthält verschiedene Tatbestände; Absatz 1 verlangt unter anderem eine Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens. Ein Schlagwort aus einer Debatte reicht nicht aus, um ohne Prüfung alle Voraussetzungen zu behaupten.
Staat, Regierung, Bevölkerung und jüdische Menschen weltweit sind keine austauschbaren Begriffe. Eine Erklärung politischer Kritik darf weder Menschen pauschal verantwortlich machen noch aus einer Herkunft oder Religion eine politische Position ableiten.
§§ 111 und 130 · Strafgesetzbuch ↗Prüfe die Handlung: diskutieren, kritisieren oder zur Vernichtung aufrufen.
Die vierte Antwort beschreibt den ausdrücklich verbotenen Vernichtungsaufruf. Der bloße politische Themenbezug genügt dafür nicht.
Drei Wörter für diese Frage
- der Aufrufcall / appeal
- Eine Aufforderung an andere, etwas zu tun.
- öffentlichpublicly
- Für einen größeren, nicht nur privaten Personenkreis wahrnehmbar.
- die Meinungsfreiheitfreedom of expression
- Das Grundrecht, Ansichten zu äußern, innerhalb der verfassungsrechtlichen Schranken.
