Einmal selbst ausprobieren
111Meinungsfreiheit & Grenzen

Die verbotene Handlung ist der öffentliche Aufruf zur Vernichtung Israels.

Die Aufgabe unterscheidet politische Kritik und Diskussion von einem Vernichtungsaufruf. Für die strafrechtliche Bewertung einer wirklichen Äußerung zählt ihr genauer Inhalt und Zusammenhang.

Ca. 4 Min. LesezeitStand: 20. Oktober 2026
KI-generierter ruhiger Gesprächsraum mit zwei gegenüberstehenden Sesseln und einem geschlossenen Buch.
Strafgesetzbuch§§ 111 und 130
Symbolischer Raum für Austausch; keine politische Veranstaltung oder historische Aufnahme.
Die Antwort in Kürze

Gesucht ist der öffentliche Aufruf zur Vernichtung Israels.

Die Katalogantwort nennt einen öffentlichen Vernichtungsaufruf. Ein Aufruf zu gewaltsamer Vernichtung ist keine gewöhnliche Kritik an Regierungspolitik; je nach Inhalt und Umständen greifen etwa die Strafregeln gegen öffentliche Aufforderungen zu Straftaten oder Volksverhetzung.

Einmal selbst ausprobierenOriginalfrage · Nr. 111
Welche Handlung mit Bezug auf den Staat Israel ist in Deutschland verboten?

Wähle eine Antwort. Dein Ergebnis bleibt nur auf dieser Seite.

Achte darauf, welche Handlung beschrieben wird.

Drei Antworten betreffen eine Meinung, ein Gespräch oder das Zeigen einer Flagge. Die vierte fordert öffentlich Vernichtung. Die Unterscheidung liegt also nicht darin, ob Israel in einer Äußerung vorkommt, sondern darin, was die Person sagt oder tut.

Artikel 5 schützt auch kontroverse politische Äußerungen. Kritik an Entscheidungen einer Regierung darf nicht pauschal mit einer strafbaren Gewaltaufforderung gleichgesetzt werden. Gleichzeitig macht das Wort „Meinung“ einen Aufruf zu Straftaten nicht rechtmäßig. Die einschlägigen Strafgesetze müssen jeweils mit ihren konkreten Voraussetzungen geprüft werden.

Zwei fiktive Erwachsene mit langen glatten schwarzen Haaren und kurzen silbernen Locken sprechen ruhig an einem Bibliothekstisch.
KI-generierter respektvoller Austausch. Die Personen stehen für keine nationale, religiöse oder politische Gruppe.

Die anderen drei Antworten

Die drei Alternativen sind nicht allein wegen ihres Bezugs zu Israel verboten.

Die Politik Israels öffentlich kritisieren.

Öffentliche Kritik an der Politik Israels fällt grundsätzlich unter die Meinungsfreiheit. Ob eine konkrete Aussage zusätzliche strafbare Inhalte enthält, ist eine andere Prüfung; Kritik allein ist nicht die gesuchte verbotene Handlung.

Das Aufhängen einer israelischen Flagge auf dem Privatgrundstück.

Eine israelische Flagge auf einem Privatgrundstück zu zeigen ist nicht als solches verboten. Die Option enthält keinen Aufruf zu Gewalt oder Vernichtung.

Eine Diskussion über die Politik Israels.

Eine Diskussion über Politik ist nicht allein wegen ihres Themas verboten. Der Austausch unterschiedlicher Ansichten ist vom ausdrücklich genannten Vernichtungsaufruf zu unterscheiden.

Die kurze Prüfungsantwort ersetzt keine Einzelfallentscheidung.

§ 111 betrifft öffentliche Aufforderungen zu rechtswidrigen Taten. § 130 enthält verschiedene Tatbestände; Absatz 1 verlangt unter anderem eine Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens. Ein Schlagwort aus einer Debatte reicht nicht aus, um ohne Prüfung alle Voraussetzungen zu behaupten.

Staat, Regierung, Bevölkerung und jüdische Menschen weltweit sind keine austauschbaren Begriffe. Eine Erklärung politischer Kritik darf weder Menschen pauschal verantwortlich machen noch aus einer Herkunft oder Religion eine politische Position ableiten.

§§ 111 und 130 · Strafgesetzbuch ↗
Dein Merksatz

Prüfe die Handlung: diskutieren, kritisieren oder zur Vernichtung aufrufen.

Die vierte Antwort beschreibt den ausdrücklich verbotenen Vernichtungsaufruf. Der bloße politische Themenbezug genügt dafür nicht.

Drei Wörter für diese Frage

der Aufrufcall / appeal
Eine Aufforderung an andere, etwas zu tun.
öffentlichpublicly
Für einen größeren, nicht nur privaten Personenkreis wahrnehmbar.
die Meinungsfreiheitfreedom of expression
Das Grundrecht, Ansichten zu äußern, innerhalb der verfassungsrechtlichen Schranken.
Strafgesetzbuch · § 111 ↗
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Quellen & Einordnung

Eigenständig formulierte Lernhilfe, keine offizielle BAMF-Veröffentlichung und keine Beratung für einen Einzelfall. Die unten genannten Quellen wurden am 20. Oktober 2026 für die erläuterten Aussagen geprüft; die Testfrage stammt aus dem vorhandenen Fragenbestand.

  • Strafgesetzbuch · § 111 ↗Verbietet unter seinen Voraussetzungen öffentliche Aufforderungen zu rechtswidrigen Taten.
  • Strafgesetzbuch · § 130 ↗Regelt Volksverhetzung, insbesondere Aufstachelung zum Hass und Aufforderungen zu Gewalt gegen geschützte Gruppen; die Tatbestandsmerkmale sind entscheidend.
  • Grundgesetz · Artikel 5 ↗Schützt Meinungsäußerung und politische Diskussion und nennt die gesetzlichen Schranken.
  • BAMF · Gesamtfragenkatalog ↗Aufgabe 111 aus dem vorhandenen Fragenbestand, angegebener Katalogstand 7. Mai 2025. Der PDF-Abruf war bei dieser Prüfung nicht verfügbar; die vorhandenen Fragen und Übersetzungen wurden nicht ersetzt.

Die beiden redaktionellen Bilder sind KI-generierte Illustrationen. Sie dokumentieren keine tatsächlichen Ereignisse oder Behördenvorgänge.