Zwei Seiten einer Wahl tragen zwei Fachbegriffe.
Bei einer Wahl gibt es Menschen, die ihre Stimme abgeben, und Menschen, die sich zur Wahl stellen. Die Begriffe „aktiv“ und „passiv“ ordnen diese beiden rechtlichen Rollen. Sie bewerten nicht, wie fleißig oder politisch interessiert eine Person ist.
Eine kandidierende Person kann zugleich wahlberechtigt sein. Dann besitzt sie unter den jeweiligen Voraussetzungen beide Rechte. Die Wörter trennen also Funktionen, nicht zwingend zwei voneinander getrennte Gruppen von Menschen.

Die anderen drei Antworten
Trenne die Berechtigung von einer Kandidatur, einer Pflicht und einer Aufgabe im Wahlvorstand.
Man kann gewählt werden.
Gewählt werden zu können ist passives Wahlrecht. Das Wort „aktiv“ meint in dieser Frage die eigene Stimmabgabe.
Man muss wählen gehen.
Wählen zu dürfen bedeutet nicht wählen zu müssen. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Wahlpflicht.
Man muss zur Auszählung der Stimmen gehen.
Eine Teilnahme an der Auszählung ist keine Bedeutung des aktiven Wahlrechts. Aufgaben im Wahlvorstand gehören zu einer eigenen öffentlichen Funktion.
Der Begriff erklärt das Recht, nicht alle Voraussetzungen.
Für Bundestagswahlen gehören grundsätzlich deutsche Staatsangehörigkeit und ein Alter von mindestens 18 Jahren am Wahltag zu den Voraussetzungen. Weitere Einzelheiten regelt das Bundeswahlgesetz. Die Definition „selbst wählen dürfen“ ersetzt diese Prüfung nicht.
„Aktiv“ ist keine Aufforderung, einer Partei beizutreten, Wahlkampf zu machen oder öffentlich die eigene Entscheidung zu nennen. Das Wahlrecht und das Wahlgeheimnis bleiben auch für Menschen bestehen, die sich außerhalb der Stimmabgabe nicht politisch engagieren.
Aktives Wahlrecht · Die Bundeswahlleiterin ↗Aktiv: wählen. Passiv: gewählt werden.
Verbinde die Begriffe mit den beiden Verbformen, nicht mit einer Bewertung der Person.
Drei Wörter für diese Frage
- das aktive Wahlrechtactive suffrage
- Das Recht, selbst eine Stimme abzugeben.
- das passive Wahlrechtpassive suffrage
- Das Recht, gewählt zu werden.
- die Wählbarkeiteligibility to stand for election
- Die rechtliche Voraussetzung, als Kandidatin oder Kandidat gewählt werden zu können.
