Einmal selbst ausprobieren
117Wahlrecht & Sperrklausel

Die reguläre Schwelle liegt bei fünf Prozent der Zweitstimmen.

Die Prüfungsantwort ist 5 %. Sie ist eine vereinfachte Grundregel mit wichtigen Ausnahmen, keine ausnahmslose Aussage über jede Partei.

Ca. 4 Min. LesezeitStand: 20. Oktober 2026
Genau fünf KI-generierte goldfarbene Holzplättchen liegen in einer Reihe auf dunkelblauem Stoff.
Bundeswahlgesetz§ 4 Absatz 2
Die fünf Plättchen sind eine Merkhilfe für die Zahl, keine Darstellung eines Wahlergebnisses oder Prozentdiagramms.
Die Antwort in Kürze

Mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen im Wahlgebiet.

Die Fünf-Prozent-Hürde betrifft die Berücksichtigung von Parteien bei der Sitzverteilung. Das geltende Recht enthält Ausnahmen für Parteien nationaler Minderheiten und eine gerichtliche Übergangsregel für mindestens drei Wahlkreise mit den meisten Erststimmen.

Einmal selbst ausprobierenOriginalfrage · Nr. 117
Wie viel Prozent der Zweitstimmen müssen Parteien mindestens bekommen, um in den Deutschen Bundestag gewählt zu werden?

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Fünf Prozent heißt fünf von hundert.

Die Frage nennt ausdrücklich Zweitstimmen. Bei der Bundestagswahl sind sie für die Verteilung der Sitze zwischen Parteien maßgeblich. Die Schwelle wird auf die im gesamten Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen bezogen, nicht nur auf ein einzelnes Wahllokal.

„Mindestens“ schließt die Grenze selbst ein. Genau fünf Prozent erreichen die reguläre Schwelle; ein kleinerer Anteil erreicht sie nicht. Für die vollständige rechtliche Folge muss allerdings zusätzlich geprüft werden, ob eine gesetzliche oder gerichtlich angeordnete Ausnahme greift.

Drei fiktive Erwachsene mit kahlem Kopf, langen Zöpfen und kurzem glattem silbernem Haar besprechen eine Zahlenregel.
KI-generierte Lernsituation ohne erfundene amtliche Berechnung.

Die anderen drei Antworten

Die drei anderen Zahlen sind nicht die reguläre Prozentgrenze.

3 %

Drei Prozent sind nicht die Fünf-Prozent-Hürde. Verwechsle die Zahl nicht mit der Übergangsregel zu mindestens drei gewonnenen Erststimmenmehrheiten in Wahlkreisen: Dort werden Wahlkreise, nicht Prozent gezählt.

4 %

Vier Prozent liegen unter der regulären Schwelle. Ob eine Partei dennoch bei der Sitzverteilung berücksichtigt wird, hängt von den gesonderten Ausnahmen ab.

6 %

Sechs Prozent liegen zwar darüber, sind aber nicht das gesuchte Minimum. Die reguläre Grenze wird bereits bei fünf Prozent erreicht.

Die Katalogantwort ist kürzer als das geltende Wahlrecht.

Für Parteien nationaler Minderheiten gilt die Sperrklausel nach § 4 Absatz 2 nicht. Außerdem bleibt nach der im Gesetzesportal vermerkten Entscheidung vom 30. Juli 2024 bis zu einer Neuregelung eine Partei unter fünf Prozent berücksichtigt, wenn ihre Bewerber in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten haben.

Diese Ausnahme zur Berücksichtigung der Partei ist von der Zweitstimmendeckung einzelner Wahlkreissitze zu unterscheiden. Die Frage prüft nur die bekannte Prozentzahl. Wer daraus „unter fünf Prozent bekommt niemand je einen Sitz“ macht, geht über die richtige Testantwort hinaus und beschreibt die Rechtslage falsch.

§ 4 Absatz 2 · Bundeswahlgesetz ↗
Dein Merksatz

Fünf Prozent als Regel; Ausnahmen mitdenken.

Präge dir die Zahl 5 ein und verwechsle sie nicht mit der Zahl der Wahlkreise in einer Ausnahme.

Drei Wörter für diese Frage

die Sperrklauselelectoral threshold
Eine Regel, die die Berücksichtigung bei der Sitzverteilung begrenzt.
die Zweitstimmesecond vote
Die Stimme für die Landesliste einer Partei bei der Bundestagswahl.
mindestensat least
Die genannte Grenze wird eingeschlossen.
Bundeswahlgesetz · § 4 ↗
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Quellen & Einordnung

Eigenständig formulierte Lernhilfe, keine offizielle BAMF-Veröffentlichung und keine Beratung für einen Einzelfall. Die unten genannten Quellen wurden am 20. Oktober 2026 für die erläuterten Aussagen geprüft; die Testfrage stammt aus dem vorhandenen Fragenbestand.

  • Bundeswahlgesetz · § 4 ↗Enthält die Fünf-Prozent-Regel, die Ausnahme für Parteien nationaler Minderheiten und die Fußnote zur gerichtlichen Übergangsregel mit drei Wahlkreisen.
  • Die Bundeswahlleiterin · Das Wahlsystem ↗Erklärt Zweitstimmen, Sitzverteilung und die Wirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2024.
  • BAMF · Gesamtfragenkatalog ↗Aufgabe 117 aus dem vorhandenen Fragenbestand, angegebener Katalogstand 7. Mai 2025. Der PDF-Abruf war bei dieser Prüfung nicht verfügbar; die vorhandenen Fragen und Übersetzungen wurden nicht ersetzt.

Die beiden redaktionellen Bilder sind KI-generierte Illustrationen. Sie dokumentieren keine tatsächlichen Ereignisse oder Behördenvorgänge.