Der Name enthält die entscheidende Zahl.
Eine Partei kann zur Wahl antreten, ohne später an der Verteilung der Bundestagssitze beteiligt zu werden. Die Aufgabe fragt nach dem Namen einer Schwelle für das Wahlergebnis, nicht nach sämtlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Wahlvorschlags.
Mit „Wählerstimmen“ verwendet der Katalog eine vereinfachte Formulierung. Beim Bundestag geht es um den Anteil an den gültigen Zweitstimmen im gesamten Wahlgebiet. Der Anteil wird weder an allen Einwohnern noch nur an der Mitgliederzahl einer Partei gemessen.

Die anderen drei Antworten
Die übrigen Wörter klingen nach Verwaltung oder Mathematik, benennen aber die gesuchte Regel nicht.
Zulassungsgrenze.
„Zulassungsgrenze“ ist nicht der gesuchte etablierte Begriff. Die Zulassung zur Wahl und die spätere Berücksichtigung eines Ergebnisses bei der Sitzverteilung sind verschiedene Schritte.
Basiswert.
Ein „Basiswert“ ist ein Ausgangswert für einen Vergleich oder eine Berechnung. Er bezeichnet nicht die gesetzliche Fünf-Prozent-Schwelle.
Richtlinie.
Eine „Richtlinie“ bezeichnet allgemein eine Vorgabe oder Leitlinie. Der konkrete Wahlrechtsbegriff enthält dagegen die Zahl fünf und das Wort Hürde oder Sperrklausel.
Die Hürde ist keine ausnahmslose Einlassregel.
Parteien nationaler Minderheiten sind von der Sperrklausel ausgenommen. Außerdem gilt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2024 bis zu einer Neuregelung: Eine Partei unter fünf Prozent wird dennoch berücksichtigt, wenn ihre Bewerber in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen gewinnen.
Diese Ausnahme ist keine Drei-Prozent-Hürde. Auch die Frage, welche einzelne Person tatsächlich ein Mandat erhält, ist von der Beteiligung einer Partei an der proportionalen Verteilung zu unterscheiden. Die Prüfungsfrage verlangt zunächst den Namen der allgemeinen Schwelle.
§ 4 · Bundeswahlgesetz ↗Fünf Prozent als Schwelle: Fünf-Prozent-Hürde.
Verbinde Mindestanteil mit Hürde oder Sperrklausel. Prüfe bei einer ausführlichen Erklärung zusätzlich Bezugsgröße und Ausnahmen.
Drei Wörter für diese Frage
- die Hürdehurdle / threshold
- Bildlich eine Voraussetzung, die überwunden werden muss.
- der Mindestanteilminimum share
- Der kleinste Anteil, der für eine bestimmte Regel genügt.
- die Sperrklauselexclusion clause
- Eine gesetzliche Schwelle, die die Beteiligung an der Sitzverteilung begrenzt.
