Ein Mandat gehört zum Parlament, nicht automatisch zur Regierung.
Wer als Abgeordnete oder Abgeordneter gewählt ist, nimmt an der parlamentarischen Arbeit teil. Dazu gehören Beratung, politische Auseinandersetzung und Entscheidungen im jeweiligen Parlament. „Parlamentarier“ und „Volksvertreter“ sind verwandte Bezeichnungen.
Für Bundestagsmitglieder ist das freie Mandat besonders wichtig. Sie sollen nicht nur Befehle einer Partei, eines Verbandes oder einzelner Wähler ausführen. Politische Bindungen und gemeinsame Programme bestehen, aber eine rechtlich bindende Weisung ersetzt nicht die eigene Gewissensentscheidung.

Die anderen drei Antworten
Die Ablenkungen bezeichnen einzelne Ämter oder andere Formen staatlicher Vertretung.
Kanzler / Kanzlerinnen.
Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler heißt die Spitze der Bundesregierung. Nicht jedes Parlamentsmitglied bekleidet dieses Amt.
Botschafter / Botschafterinnen.
Botschafterinnen und Botschafter vertreten Deutschland diplomatisch im Gastland. Das ist nicht die Bezeichnung für gewählte Mitglieder eines Parlaments.
Ministerpräsidenten / Ministerpräsidentinnen.
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten leiten Landesregierungen. Auch wenn sie zugleich ein Abgeordnetenmandat haben können, bezeichnet dieses Regierungsamt nicht sämtliche Parlamentsmitglieder.
Vertretung bedeutet hier kein gebundenes Delegiertenmandat.
Die vorhandene englische Antwort verwendet „representatives/delegates“. Für das deutsche Amt ist „members of parliament“ genauer. Insbesondere darf „delegate“ nicht so verstanden werden, als könnten einzelne Wähler dem Bundestagsmitglied verbindliche Abstimmungsbefehle geben.
Eine Person kann mehrere politische Rollen verbinden. Die Frage fragt aber nach dem gemeinsamen Begriff für gewählte Parlamentsmitglieder, nicht nach allen weiteren Ämtern einer bestimmten Person. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen Abgeordnetenmandat und Regierungsamt.
Artikel 38 · Grundgesetz ↗Parlament → Abgeordnete. Regierungsspitze → besonderes Amt.
Lerne die Rolle über die Institution. Wer dem Parlament angehört, ist Abgeordnete oder Abgeordneter; nicht automatisch Kanzler, Ministerpräsident oder Botschafter.
Drei Wörter für diese Frage
- der Abgeordnete / die Abgeordnetemember of parliament
- Ein gewähltes Mitglied eines Parlaments.
- das Mandatmandate / parliamentary seat
- Die rechtliche Stellung als gewähltes Mitglied einer Volksvertretung.
- die Weisungbinding instruction
- Eine verbindliche Anordnung; Bundestagsabgeordnete sind bei der Mandatsausübung daran nicht gebunden.
