Lerne den Begriff zusammen mit seiner Aufgabe.
Die drei ähnlich klingenden Wörter lassen sich leichter behalten, wenn du sie an Tätigkeiten knüpfst: Gesetze beschließen, staatliche Aufgaben ausführen und Recht sprechen. Bei der richterlichen Entscheidung ist die dritte Funktion gemeint. Ihr Fachwort lautet Judikative.
Artikel 92 des Grundgesetzes vertraut die Rechtsprechung den Richtern an. Er nennt das Bundesverfassungsgericht, die im Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und die Gerichte der Länder. Judikative bezeichnet deshalb eine Staatsgewalt und nicht bloß den Namen eines einzelnen Gerichts.

Die anderen drei Antworten
Ähnliche Wortendungen bedeuten nicht ähnliche Aufgaben.
Exekutive.
Exekutive bezeichnet die vollziehende Gewalt, insbesondere Regierung und Verwaltung. Ein richterliches Urteil gehört zur Rechtsprechung, nicht zur Verwaltungstätigkeit.
Operative.
Operative ist hier ein Ablenkungswort. Es bezeichnet keine der drei in dieser Frage gemeinten Staatsgewalten. Nicht jedes Wort auf „-ive“ ist ein verfassungsrechtlicher Zweig.
Legislative.
Legislative heißt gesetzgebende Gewalt. Wer ein Gesetz im parlamentarischen Verfahren beschließt, erfüllt eine andere Funktion als ein Richter, der einen konkreten Rechtsfall entscheidet.
Juristischer Beruf ist nicht gleich Staatsgewalt.
Nicht jede Person mit juristischer Ausbildung arbeitet als Richter. Auch die berufliche Beschäftigung mit Gesetzen macht jemanden nicht automatisch zum Teil der rechtsprechenden Gewalt. Entscheidend ist die konkrete Funktion.
Die Zuordnung zur Judikative sagt nicht, dass Richter über dem Recht stehen. Artikel 97 schützt ihre Unabhängigkeit und bindet sie zugleich an das Gesetz. Die Staatsgewalten haben unterschiedliche Aufgaben innerhalb einer gemeinsamen Rechtsordnung.
Artikel 92 · Grundgesetz ↗Judikative = Rechtsprechung = Gerichte.
Sprich die Zuordnung als Wortpaar: „Richter – Judikative“. Für die beiden anderen Paare helfen „Gesetze – Legislative“ und „Regierung/Verwaltung – Exekutive“.
Drei Wörter für diese Frage
- die Judikativejudiciary
- Die rechtsprechende Gewalt des Staates.
- die Legislativelegislature
- Die gesetzgebende Gewalt.
- die Exekutiveexecutive
- Die vollziehende Gewalt, etwa Regierung und Verwaltung.
