Die Zuordnung hat einen demokratischen Zweck.
Wer Gesetze beschließt, wer sie staatlich ausführt und wer Rechtsstreitigkeiten entscheidet, soll nicht einfach in einer unkontrollierten Hand zusammenfallen. Die Gewaltenteilung verteilt Funktionen und schafft Möglichkeiten gegenseitiger Kontrolle. Die richterliche Aufgabe liegt dabei bei der Judikative.
Die Gewalten stehen dennoch nicht vollkommen beziehungslos nebeneinander. Sie wirken innerhalb der Verfassung zusammen. Entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung keine bloße Anweisung einer Regierung ausführt: Richter sind unabhängig und dem Gesetz unterworfen.

Die anderen drei Antworten
Die vier Antwortmöglichkeiten nennen nicht vier gleichartige Staatsgewalten.
Exekutive.
Die Exekutive umfasst vor allem Regierung und Verwaltung. Sie ist Teil der Gewaltenteilung, aber nicht der Zweig, dem die richterliche Entscheidung zugeordnet wird.
Presse.
Die Presse informiert und kann Macht öffentlich kritisch kontrollieren. Sie wird deshalb manchmal bildlich als „vierte Gewalt“ bezeichnet. Das macht sie nicht zu einer der drei staatlichen Gewalten und Richter nicht zu Journalisten.
Legislative.
Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Ein Parlament beschließt Gesetze; ein Richter entscheidet Rechtsfälle. Beide Funktionen sind für die Zuordnung auseinanderzuhalten.
Unabhängigkeit bedeutet nicht völlige Trennung ohne Kontrolle.
Gewaltenteilung ist keine Behauptung, dass staatliche Organe niemals miteinander zu tun hätten. Die Verfassung legt ihre Beziehungen und Zuständigkeiten fest. Gerade diese geregelte Verteilung begrenzt Macht.
Auch öffentliche Kritik an Urteilen ändert die Berufszuordnung nicht. Richter bleiben Teil der Judikative; Medien bleiben frei berichtende und kommentierende Akteure außerhalb der drei staatlichen Gewalten.
Artikel 20 Absatz 2 · Grundgesetz ↗Drei Staatsgewalten – richterlich entscheiden heißt Judikative.
Denke nicht nur an drei Namen, sondern an drei Funktionen. Die Presse ist in dieser Antwortliste der Hinweis, staatliche Gewalt und öffentliche Kritik auseinanderzuhalten.
Drei Wörter für diese Frage
- die Gewaltenteilungseparation of powers
- Aufteilung staatlicher Funktionen mit gegenseitiger Kontrolle.
- die Machtkonzentrationconcentration of power
- Die Bündelung vieler Entscheidungsbefugnisse bei einer Stelle.
- die Pressefreiheitpress freedom
- Die geschützte Freiheit journalistischer Berichterstattung.
