Einmal selbst ausprobieren
148Polizeiaufgabe und rechtliche Grenzen

Die Polizei überwacht die Einhaltung von Gesetzen.

Dazu gehören Gefahrenabwehr und die Aufklärung von Straftaten. Die Polizei braucht für Eingriffe selbst eine rechtliche Grundlage.

Ca. 4 Min. LesezeitStand: 20. Oktober 2026
KI-generierte ruhige Wohnstraße mit Fußgängerüberweg und abgestelltem Fahrrad ohne Personen oder Verkehrsvorfall.
Strafprozessordnung§ 163
Fiktiver Alltag im öffentlichen Raum, keine Aufnahme eines Polizeieinsatzes.
Die Antwort in Kürze

Die Einhaltung von Gesetzen zu überwachen.

Die Polizei gehört zur vollziehenden Gewalt. Sie schützt die öffentliche Sicherheit und ermittelt bei Straftaten nach den geltenden Vorschriften. Sie beschließt keine Gesetze und darf Menschen nicht beliebig überwachen.

Einmal selbst ausprobierenOriginalfrage · Nr. 148
Was ist eine Aufgabe der Polizei in Deutschland?

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Gesetze anwenden und Gefahren abwehren.

Die Katalogantwort fasst verschiedene Aufgaben in einem kurzen Satz zusammen. Polizeiarbeit umfasst etwa die Abwehr von Gefahren und Ermittlungen wegen möglicher Straftaten. Für Ermittlungen beschreibt § 163 der Strafprozessordnung die polizeiliche Aufgabe und die Verbindung zur Staatsanwaltschaft.

Welche Maßnahmen zulässig sind, richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen. Als Beispiel nennt das Polizeigesetz Nordrhein-Westfalens Gefahrenabwehr und verlangt verhältnismäßiges Handeln. Das ist ein Landesgesetz, keine Behauptung, dass jede Einzelregel in allen Bundesländern identisch lautet.

Zwei fiktive Erwachsene mit mittellangen Locken und kahlem Kopf sprechen in einem Straßencafé.
KI-generiertes Gespräch über Alltagssicherheit; keine abgebildete Person wird als verdächtig dargestellt.

Die anderen drei Antworten

Die falschen Antworten verwechseln Aufgaben oder lassen rechtliche Grenzen weg.

das Land zu verteidigen

Die militärische Landesverteidigung ist der zentrale Zweck der Streitkräfte nach Artikel 87a. Die Aufgabe fragt dagegen nach der gewöhnlichen polizeilichen Funktion, Gesetze durchzusetzen und Sicherheit zu schützen.

die Bürgerinnen und Bürger abzuhören

Eine allgemeine Aufgabe, Bürger beliebig abzuhören, gibt es nicht. Kommunikation ist geschützt. Bestimmte Überwachungsmaßnahmen können gesetzlich erlaubt sein, aber nur unter den jeweiligen besonderen Voraussetzungen.

die Gesetze zu beschließen

Gesetze zu beschließen gehört zur Gesetzgebung. Die Polizei wendet geltende Regeln innerhalb ihrer Zuständigkeit an; sie ist kein Parlament.

Die Polizei ist an dieselbe Rechtsordnung gebunden.

Die richtige Antwort ist keine pauschale Erlaubnis für jede Kontrolle. Eingriffe in Rechte brauchen eine gesetzliche Grundlage und müssen die rechtlichen Grenzen beachten. Überwachung, Durchsuchung oder andere Eingriffe haben jeweils eigene Voraussetzungen.

Ebenso wäre „Abhören ist immer verboten“ zu pauschal. § 100a der Strafprozessordnung erlaubt Telekommunikationsüberwachung unter bestimmten Voraussetzungen bei schweren Straftaten. Die Testantwort lehnt eine allgemeine, grenzenlose Überwachungsaufgabe ab.

§ 163 · Strafprozessordnung ↗
Dein Merksatz

Polizei: Gesetze anwenden – nicht selbst beschließen.

Verknüpfe die Aufgabe mit öffentlicher Sicherheit und rechtlichen Grenzen. So vermeidest du die beiden Fehler, Polizeibefugnisse entweder unbegrenzt oder grundsätzlich wirkungslos darzustellen.

Drei Wörter für diese Frage

die Gefahrenabwehrprevention of danger
Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung.
ermittelninvestigate
Umstände eines möglichen Rechtsverstoßes aufklären.
verhältnismäßigproportionate
Ein Eingriff muss in einem angemessenen Verhältnis zu seinem rechtlichen Zweck stehen.
Strafprozessordnung · § 163 ↗
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Quellen & Einordnung

Eigenständig formulierte Lernhilfe, keine offizielle BAMF-Veröffentlichung und keine Beratung für einen Einzelfall. Die unten genannten Quellen wurden am 20. Oktober 2026 für die erläuterten Aussagen geprüft; die Testfrage stammt aus dem vorhandenen Fragenbestand.

Die beiden redaktionellen Bilder sind KI-generierte Illustrationen. Sie dokumentieren keine tatsächlichen Ereignisse oder Behördenvorgänge.