Gesetze anwenden und Gefahren abwehren.
Die Katalogantwort fasst verschiedene Aufgaben in einem kurzen Satz zusammen. Polizeiarbeit umfasst etwa die Abwehr von Gefahren und Ermittlungen wegen möglicher Straftaten. Für Ermittlungen beschreibt § 163 der Strafprozessordnung die polizeiliche Aufgabe und die Verbindung zur Staatsanwaltschaft.
Welche Maßnahmen zulässig sind, richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen. Als Beispiel nennt das Polizeigesetz Nordrhein-Westfalens Gefahrenabwehr und verlangt verhältnismäßiges Handeln. Das ist ein Landesgesetz, keine Behauptung, dass jede Einzelregel in allen Bundesländern identisch lautet.

Die anderen drei Antworten
Die falschen Antworten verwechseln Aufgaben oder lassen rechtliche Grenzen weg.
das Land zu verteidigen
Die militärische Landesverteidigung ist der zentrale Zweck der Streitkräfte nach Artikel 87a. Die Aufgabe fragt dagegen nach der gewöhnlichen polizeilichen Funktion, Gesetze durchzusetzen und Sicherheit zu schützen.
die Bürgerinnen und Bürger abzuhören
Eine allgemeine Aufgabe, Bürger beliebig abzuhören, gibt es nicht. Kommunikation ist geschützt. Bestimmte Überwachungsmaßnahmen können gesetzlich erlaubt sein, aber nur unter den jeweiligen besonderen Voraussetzungen.
die Gesetze zu beschließen
Gesetze zu beschließen gehört zur Gesetzgebung. Die Polizei wendet geltende Regeln innerhalb ihrer Zuständigkeit an; sie ist kein Parlament.
Die Polizei ist an dieselbe Rechtsordnung gebunden.
Die richtige Antwort ist keine pauschale Erlaubnis für jede Kontrolle. Eingriffe in Rechte brauchen eine gesetzliche Grundlage und müssen die rechtlichen Grenzen beachten. Überwachung, Durchsuchung oder andere Eingriffe haben jeweils eigene Voraussetzungen.
Ebenso wäre „Abhören ist immer verboten“ zu pauschal. § 100a der Strafprozessordnung erlaubt Telekommunikationsüberwachung unter bestimmten Voraussetzungen bei schweren Straftaten. Die Testantwort lehnt eine allgemeine, grenzenlose Überwachungsaufgabe ab.
§ 163 · Strafprozessordnung ↗Polizei: Gesetze anwenden – nicht selbst beschließen.
Verknüpfe die Aufgabe mit öffentlicher Sicherheit und rechtlichen Grenzen. So vermeidest du die beiden Fehler, Polizeibefugnisse entweder unbegrenzt oder grundsätzlich wirkungslos darzustellen.
Drei Wörter für diese Frage
- die Gefahrenabwehrprevention of danger
- Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung.
- ermittelninvestigate
- Umstände eines möglichen Rechtsverstoßes aufklären.
- verhältnismäßigproportionate
- Ein Eingriff muss in einem angemessenen Verhältnis zu seinem rechtlichen Zweck stehen.
