Warum tauchen auf alten Karten andere Namen auf?
Ein Land Sachsen-Anhalt gab es bereits ab 1947. In der DDR wurde es 1952 aufgelöst; an seine Stelle traten im Wesentlichen die Bezirke Halle und Magdeburg. Die Verwaltung folgte nun der zentralen Ordnung der DDR.
Mit der deutschen Einheit 1990 entstand Sachsen-Anhalt wieder als Land. Deshalb ist die heutige Bezeichnung im Test richtig, obwohl eine Karte aus der Mitte der DDR-Zeit vor allem Bezirksnamen zeigt. Die Frage verlangt eine historische Gebietszuordnung, keine Liste damaliger Behörden.

Die anderen drei Antworten
Bei diesen Alternativen helfen die unterschiedlichen Beitrittsgeschichten.
Hessen
Hessen war schon Teil der Bundesrepublik von 1949. Es ist nicht das in dieser Auswahl gesuchte Land auf ehemaligem DDR-Gebiet.
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen gehörte ebenfalls zur frühen Bundesrepublik. Verwechsle einen westdeutschen Ländernamen nicht mit einem der fünf Länder von 1990.
Saarland
Das Saarland kam 1957 zur Bundesrepublik. Seine besondere Nachkriegsgeschichte ist kein Hinweis auf eine Zugehörigkeit zur DDR.
Sachsen-Anhalt ist nicht dasselbe Land wie Sachsen.
Beide Namen kommen in der Gruppe der fünf Länder von 1990 vor. Sie bezeichnen aber zwei eigene Bundesländer. Wenn der Test Sachsen-Anhalt anbietet, wähle den vollständigen Namen und kürze ihn gedanklich nicht zu Sachsen.
Die Grenzen der Bezirke und Länder deckten sich nicht zu jeder Zeit exakt. Halle und Magdeburg sind eine nützliche Lernhilfe; daraus folgt keine Behauptung, alle Kreis- und Landesgrenzen seien seit 1947 unverändert.
Sachsen-Anhalt 1945–90 · Landesarchiv Sachsen-Anhalt ↗Halle und Magdeburg führen dich zu Sachsen-Anhalt.
Verbinde die bekannten Ortsnamen mit dem vollständigen Ländernamen und der Zuordnung zur früheren DDR.
Drei Wörter für diese Frage
- Sachsen-AnhaltSaxony-Anhalt
- Ein heutiges deutsches Bundesland; nicht identisch mit Sachsen.
- auflösento dissolve
- Hier: eine Verwaltungseinheit in ihrer bisherigen Form beenden.
- die Verwaltungsgrenzeadministrative boundary
- Die räumliche Grenze zwischen staatlichen Verwaltungseinheiten.
