Eine Leistung, ein Antrag und eine zuständige Stelle.
Bei einer Geburt sind verschiedene Einrichtungen beteiligt. Daraus folgt aber nicht, dass jede Familienleistung von selbst beginnt. Für das Elterngeld ist der ausdrückliche Antrag der entscheidende Verwaltungsschritt.
Die Bezeichnung „Elterngeldstelle“ sagt, welche Aufgabe die Stelle hat. Wie sie vor Ort organisatorisch heißt und welcher digitale Antragsweg angeboten wird, kann unterschiedlich sein. Nutze die offiziellen Angaben für den Wohnort des Kindes.

Die anderen drei Antworten
Keine der anderen Antworten ersetzt den Elterngeldantrag.
Sie muss an ihre Krankenkasse schreiben.
Ein Schreiben an die Krankenkasse ist nicht der gesuchte Antrag bei der Elterngeldstelle. Verschiedene Leistungen rund um eine Geburt haben unterschiedliche Zuständigkeiten.
Sie muss nichts tun, denn sie bekommt automatisch Elterngeld.
Elterngeld wird nicht allein wegen der Geburt automatisch ausgezahlt. Das Gesetz verlangt einen Antrag, in dem unter anderem die beantragten Lebensmonate angegeben werden.
Sie muss das Arbeitsamt um Erlaubnis bitten.
Eine Erlaubnis des „Arbeitsamts“ ist nicht der hier erforderliche Schritt. Für diese Leistung ist der Antrag bei der Elterngeldstelle entscheidend.
Beantragen heißt noch nicht automatisch bewilligt bekommen.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem konkreten Antrag. Die Testfrage enthält nicht alle Angaben, die für eine vollständige Berechnung oder Entscheidung nötig wären.
Das Familienportal empfiehlt, den Antrag zeitnah nach der Geburt zu stellen. Rückwirkend wird nur für eine begrenzte Zahl von Lebensmonaten gezahlt. Ein Lebensmonat orientiert sich am Geburtstag des Kindes und ist nicht einfach ein Kalendermonat.
Elterngeld beantragen · Familienportal des Bundes ↗Elterngeld → Antrag → Elterngeldstelle.
Trenne den Namen der Leistung, die nötige Handlung und die zuständige Stelle. Alle drei Teile stehen in der richtigen Antwort.
Drei Wörter für diese Frage
- der Antragapplication
- Die ausdrückliche Bitte an eine zuständige Stelle, eine Leistung oder Entscheidung zu gewähren.
- zuständigresponsible
- Für eine bestimmte Aufgabe oder einen bestimmten Ort verantwortlich.
- bewilligento approve
- Eine beantragte Leistung nach Prüfung gewähren.
