Gleichzeitig und nacheinander sind verschiedene Dinge.
§ 1306 BGB schützt den Grundsatz der Einehe. Eine bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer dritten Person ist ein Hindernis für die neue Eheschließung. Die Regel betrifft den rechtlichen Status und nicht nur die Frage, ob Menschen noch zusammenwohnen.
Eine Trennung beendet die Ehe nicht automatisch. Bei einer Scheidung kommt es auf die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung an. Wer verwitwet ist, kann ebenfalls grundsätzlich wieder heiraten. Ein lebenslanges Verbot nach der ersten Ehe gibt es daher nicht.

Die anderen drei Antworten
Die falschen Antworten verwechseln mehrere gleichzeitige Ehen mit einer späteren neuen Ehe.
kann man mehrere Ehepartner / Ehepartnerinnen gleichzeitig haben.
Mehrere Ehepartnerinnen oder Ehepartner gleichzeitig widersprechen der Regel, die in dieser Aufgabe geprüft wird.
darf man nicht wieder heiraten, wenn man einmal verheiratet war.
Eine frühere Ehe führt nicht zu einem lebenslangen Heiratsverbot. Nach ihrem rechtlichen Ende kann eine neue Ehe möglich sein.
darf eine Frau nicht wieder heiraten, wenn ihr Mann gestorben ist.
Auch eine verwitwete Frau darf grundsätzlich wieder heiraten. Der Tod ihres Mannes begründet kein besonderes Verbot für sie.
Die Testantwort ersetzt keine Prüfung aller Ehevoraussetzungen.
Dass eine frühere Ehe beendet ist, ist nicht die einzige Voraussetzung einer neuen Eheschließung. Welche Nachweise benötigt werden, erklärt das zuständige Standesamt. Insbesondere Fälle mit ausländischen Urkunden können zusätzliche Prüfungen erfordern.
Die Frage behandelt die rechtliche Eheschließung. Sie entscheidet nicht darüber, wie Menschen Freundschaften oder unverheiratete Beziehungen gestalten.
§ 1306 · Bestehende Ehe · Bürgerliches Gesetzbuch ↗Nur eine Ehe gleichzeitig, eine spätere neue Ehe kann möglich sein.
Suche in der Antwort nach „zur gleichen Zeit“. Die anderen Antworten machen aus dieser zeitlichen Grenze ein falsches lebenslanges Verbot.
Drei Wörter für diese Frage
- die Eheschließungentering into marriage
- Die rechtliche Begründung einer Ehe.
- rechtskräftigfinal and legally binding
- Eine gerichtliche Entscheidung ist im rechtlichen Sinne endgültig geworden.
- verwitwetwidowed
- Eine Person, deren Ehepartnerin oder Ehepartner gestorben ist.
