Getrenntleben ist mehr als eine neue Adresse.
Nach § 1567 BGB kommt es darauf an, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und mindestens eine Person die eheliche Lebensgemeinschaft erkennbar nicht wiederherstellen will. Getrenntleben kann auch innerhalb derselben Wohnung möglich sein. Umgekehrt beweist eine vorübergehende berufliche Abwesenheit für sich allein keine Trennung.
Die Aufgabe verwendet „Mann und Frau“. Die Erklärung bezieht sich allgemein auf Eheleute. Entscheidend für die Scheidung ist das Scheitern der Ehe; die gesetzlichen Trennungszeiten helfen, dieses Scheitern rechtlich einzuordnen.

Die anderen drei Antworten
Die drei falschen Antworten beziehen das Jahr auf den falschen Vorgang.
Der Scheidungsprozess dauert ein Jahr.
Ein Scheidungsverfahren dauert nicht zwingend genau ein Jahr. Das Trennungsjahr beschreibt die Lebenssituation der Eheleute, nicht einen festen gerichtlichen Zeitplan.
Mann und Frau sind ein Jahr verheiratet, dann ist die Scheidung möglich.
Ein Jahr verheiratet zu sein ist nicht dasselbe wie ein Jahr getrennt zu leben. Die Frage verlangt die Zeit der Trennung.
Das Besuchsrecht für die Kinder gilt ein Jahr.
Das Trennungsjahr begrenzt den Umgang mit Kindern nicht auf ein Jahr. Fragen des Umgangs sind von dieser Wartezeit zu unterscheiden.
Ein Jahr führt nicht in jedem Fall zur selben Rechtsfolge.
Nach einem Jahr Getrenntleben wird das Scheitern unwiderlegbar vermutet, wenn beide die Scheidung beantragen oder die andere Person zustimmt. Nach drei Jahren gilt diese Vermutung unabhängig davon. Daraus folgt nicht, dass bei fehlender Zustimmung immer drei Jahre gewartet werden muss; das Scheitern kann auch anders festgestellt werden.
Vor Ablauf eines Jahres sieht das Gesetz nur eine enge Ausnahme wegen unzumutbarer Härte vor. Kurze Versöhnungsversuche unterbrechen die gesetzlichen Trennungsfristen nicht. Die genaue Einordnung eines Falls erfordert mehr Angaben als diese Testfrage.
§ 1567 · Getrenntleben · Bürgerliches Gesetzbuch ↗Trennungsjahr = getrenntes Leben, nicht einjährige Ehe oder einjähriger Prozess.
Die passende Antwort nennt das getrennte Leben und sagt nur, dass danach eine Scheidung möglich ist.
Drei Wörter für diese Frage
- getrennt lebento live separately
- Keine eheliche häusliche Gemeinschaft mehr führen.
- die Scheidungdivorce
- Die rechtliche Auflösung einer Ehe durch gerichtliche Entscheidung.
- der Versöhnungsversuchreconciliation attempt
- Der Versuch, das gemeinsame Eheleben wieder aufzunehmen.
