Bei akuter Gefahr muss Schutz rechtzeitig möglich sein.
Das Jugendamt hat neben der Unterstützung von Familien einen Schutzauftrag. § 42 SGB VIII erlaubt und verlangt unter bestimmten Voraussetzungen eine Inobhutnahme. Bei dringender Gefahr kann schnelles Handeln nötig sein, wenn eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig erreichbar ist.
Die Sorgeberechtigten werden informiert und die Situation wird mit ihnen geklärt. Widersprechen sie und kann die Gefahr nicht anders abgewendet werden, muss das Familiengericht einbezogen werden. Das Jugendamt entscheidet also nicht nach freiem Belieben dauerhaft über jede Familie.

Die anderen drei Antworten
Die passende Antwort beschreibt den Schutzauftrag.
Es entscheidet, welche Schule das Kind besucht.
Das Jugendamt entscheidet nicht allgemein allein, welche Schule jedes Kind besucht. Die Frage zielt auf eine konkrete Befugnis zum Schutz gefährdeter Kinder.
Es bezahlt das Kindergeld an die Eltern.
Kindergeld gehört zur Familienkasse. Es ist nicht die hier gesuchte Schutzmaßnahme des Jugendamts.
Es kontrolliert, ob das Kind einen Kindergarten besucht.
Eine allgemeine Kontrolle, ob jedes Kind einen Kindergarten besucht, ist nicht die gesuchte Antwort. Das Beispiel von Gewalt oder Hunger betrifft eine mögliche Gefährdung des Kindes.
Eine Trennung von der Familie muss verhältnismäßig sein.
§ 1666a BGB verlangt, dass die Gefahr nicht durch andere Mittel, einschließlich öffentlicher Hilfen, abgewendet werden kann. Erziehungsprobleme führen daher nicht automatisch zu einer Trennung. Die notwendige Maßnahme muss zur tatsächlichen Gefahr passen.
Die gesetzliche Inobhutnahme umfasst außerdem Fälle, in denen ein Kind oder eine jugendliche Person selbst um Schutz bittet. Die einzelne Testantwort bildet somit nicht alle gesetzlichen Voraussetzungen und Abläufe ab.
§ 42 · Inobhutnahme · Sozialgesetzbuch VIII ↗Jugendamt: Familien unterstützen und gefährdete Kinder schützen.
„Kann“ bezeichnet eine gesetzliche Schutzbefugnis. Es bedeutet weder willkürliche Entfernung noch automatisch dauerhaften Entzug des Sorgerechts.
Drei Wörter für diese Frage
- die Inobhutnahmetaking into protective care
- Vorläufiger Schutz eines Kindes oder Jugendlichen durch das Jugendamt.
- die Kindeswohlgefährdungdanger to a child’s welfare
- Eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes.
- das Familiengerichtfamily court
- Das Gericht, das über bestimmte familienrechtliche Angelegenheiten entscheidet.
