Zugang und Chancen dürfen nicht an Vorurteilen scheitern.
Gleichbehandlung verlangt, rechtlich erhebliche Gründe von bloßen Vorurteilen zu unterscheiden. Eine Behinderung darf nicht einfach als pauschaler Anlass dienen, jemanden schlechterzustellen. Neben dem Grundgesetz konkretisieren Gesetze den Schutz für bestimmte Lebensbereiche.
Gleiche Teilhabe kann unterschiedliche Unterstützung erfordern. Das Behindertengleichstellungsgesetz behandelt angemessene Vorkehrungen bei den von ihm erfassten öffentlichen Stellen. Eine erforderliche Anpassung kann Gleichberechtigung erst ermöglichen, statt einer Person einen unfairen Vorteil zu verschaffen.

Die anderen drei Antworten
Die übrigen Antworten ersetzen oder verdrehen das Schutzrecht.
Man darf andere Personen benachteiligen, wenn ausreichende persönliche Gründe hierfür vorliegen.
Persönliche Abneigung oder Vorurteile sind keine allgemeine Erlaubnis zur Benachteiligung. Ob eine unterschiedliche Behandlung zulässig ist, richtet sich nach den einschlägigen rechtlichen Regeln.
Niemand darf gegen Personen klagen, wenn sie benachteiligt wurden.
Ein allgemeines Klageverbot wäre das Gegenteil wirksamen Rechtsschutzes. Beispielsweise sieht das AGG im Arbeitsleben mögliche Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz vor.
Es ist für alle Gesetz, benachteiligten Gruppen jährlich Geld zu spenden.
Gleichbehandlung bedeutet keine allgemeine jährliche Spendenpflicht. Freiwillige Hilfe und einklagbare Schutzrechte sind unterschiedliche Dinge.
Gleichbehandlung heißt nicht, jede Situation identisch zu behandeln.
Eine sachlich und rechtlich begründete Unterscheidung ist nicht automatisch verbotene Diskriminierung. Zugleich darf eine nur vorgeschobene Begründung den Schutz nicht aushebeln. Für eine konkrete Prüfung kommt es auf den Lebensbereich und das anwendbare Gesetz an.
Die Grundrechte binden staatliches Handeln. Der Schutz in Arbeitsverhältnissen und anderen gesetzlich erfassten privaten Beziehungen wird unter anderem durch das AGG ausgestaltet. Nicht jede Vorschrift gilt überall auf dieselbe Weise.
Artikel 3 · Gleichheit · Grundgesetz ↗Gleichbehandlung schützt Rechte; sie ist keine Spendenregel.
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Drei Wörter für diese Frage
- die Benachteiligungdisadvantage or discrimination
- Eine Schlechterstellung, etwa beim Zugang zu einer Möglichkeit.
- die Teilhabeparticipation
- Die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben mitzuwirken.
- die angemessene Vorkehrungreasonable accommodation
- Eine geeignete Anpassung, die gleichberechtigte Ausübung von Rechten ermöglicht.
