Einmal selbst ausprobieren
262Gleiche Rechte und Teilhabe

Eine Behinderung darf kein Grund für Benachteiligung sein.

Gleichbehandlung schützt Menschen vor ungerechtfertigten Nachteilen. Das Grundgesetz nennt die Behinderung ausdrücklich.

Ca. 4 Min. LesezeitStand: 20. Oktober 2026
KI-generiertes offenes Notizbuch neben einer schlichten Lupe und einem blauen Stift.
GrundgesetzArtikel 3 · Gleichheit
Symbolische Illustration zugänglichen Lernens, ohne Behauptung über einen bestimmten Hilfsmittelanspruch.
Die Antwort in Kürze

Niemand darf zum Beispiel wegen einer Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 3 des Grundgesetzes schützt die Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet eine Benachteiligung wegen einer Behinderung. Die passende Antwort beschreibt ein Recht, nicht bloß eine freundliche Geste oder eine Spendenpflicht.

Einmal selbst ausprobierenOriginalfrage · Nr. 262
Was bedeutet in Deutschland der Grundsatz der Gleichbehandlung?

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Zugang und Chancen dürfen nicht an Vorurteilen scheitern.

Gleichbehandlung verlangt, rechtlich erhebliche Gründe von bloßen Vorurteilen zu unterscheiden. Eine Behinderung darf nicht einfach als pauschaler Anlass dienen, jemanden schlechterzustellen. Neben dem Grundgesetz konkretisieren Gesetze den Schutz für bestimmte Lebensbereiche.

Gleiche Teilhabe kann unterschiedliche Unterstützung erfordern. Das Behindertengleichstellungsgesetz behandelt angemessene Vorkehrungen bei den von ihm erfassten öffentlichen Stellen. Eine erforderliche Anpassung kann Gleichberechtigung erst ermöglichen, statt einer Person einen unfairen Vorteil zu verschaffen.

Zwei fiktive Erwachsene mit kurzem dunklem und langem hellem Haar lernen an einem Tisch.
KI-generierte gemeinsame Lernsituation; keine tatsächlichen Personen oder Angaben zu einer Behinderung.

Die anderen drei Antworten

Die übrigen Antworten ersetzen oder verdrehen das Schutzrecht.

Man darf andere Personen benachteiligen, wenn ausreichende persönliche Gründe hierfür vorliegen.

Persönliche Abneigung oder Vorurteile sind keine allgemeine Erlaubnis zur Benachteiligung. Ob eine unterschiedliche Behandlung zulässig ist, richtet sich nach den einschlägigen rechtlichen Regeln.

Niemand darf gegen Personen klagen, wenn sie benachteiligt wurden.

Ein allgemeines Klageverbot wäre das Gegenteil wirksamen Rechtsschutzes. Beispielsweise sieht das AGG im Arbeitsleben mögliche Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz vor.

Es ist für alle Gesetz, benachteiligten Gruppen jährlich Geld zu spenden.

Gleichbehandlung bedeutet keine allgemeine jährliche Spendenpflicht. Freiwillige Hilfe und einklagbare Schutzrechte sind unterschiedliche Dinge.

Gleichbehandlung heißt nicht, jede Situation identisch zu behandeln.

Eine sachlich und rechtlich begründete Unterscheidung ist nicht automatisch verbotene Diskriminierung. Zugleich darf eine nur vorgeschobene Begründung den Schutz nicht aushebeln. Für eine konkrete Prüfung kommt es auf den Lebensbereich und das anwendbare Gesetz an.

Die Grundrechte binden staatliches Handeln. Der Schutz in Arbeitsverhältnissen und anderen gesetzlich erfassten privaten Beziehungen wird unter anderem durch das AGG ausgestaltet. Nicht jede Vorschrift gilt überall auf dieselbe Weise.

Artikel 3 · Gleichheit · Grundgesetz ↗
Dein Merksatz

Gleichbehandlung schützt Rechte; sie ist keine Spendenregel.

Suche die Antwort, die ungerechtfertigte Nachteile verhindert. Barrierefreiheit und passende Unterstützung können diesem Ziel dienen.

Drei Wörter für diese Frage

die Benachteiligungdisadvantage or discrimination
Eine Schlechterstellung, etwa beim Zugang zu einer Möglichkeit.
die Teilhabeparticipation
Die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben mitzuwirken.
die angemessene Vorkehrungreasonable accommodation
Eine geeignete Anpassung, die gleichberechtigte Ausübung von Rechten ermöglicht.
Grundgesetz · Artikel 3 ↗
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Quellen & Einordnung

Eigenständig formulierte Lernhilfe, keine offizielle BAMF-Veröffentlichung und keine Beratung für einen Einzelfall. Die unten genannten Quellen wurden am 20. Oktober 2026 für die erläuterten Aussagen geprüft; die Testfrage stammt aus dem vorhandenen Fragenbestand.

  • Grundgesetz · Artikel 3 ↗Enthält Gleichheit vor dem Gesetz und das ausdrückliche Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung. Amtlichen indexierten Wortlaut geprüft; direkter Abruf nicht verfügbar.
  • Behindertengleichstellungsgesetz · § 7 ↗Regelt Benachteiligungsverbote und angemessene Vorkehrungen im Geltungsbereich des Gesetzes für Träger öffentlicher Gewalt. Amtlichen indexierten Wortlaut geprüft.
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ↗Enthält Schutz in gesetzlich bestimmten Bereichen, darunter Beschäftigung; kein identisches Regelwerk für jede private Situation.
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz · § 15 ↗Zeigt mögliche Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche im Arbeitsverhältnis. Amtlichen indexierten Wortlaut geprüft; Einzelfristen werden hier nicht erläutert.
  • BAMF · Gesamtfragenkatalog ↗Aufgabe 262 aus dem vorhandenen Fragenbestand, angegebener Katalogstand 7. Mai 2025. Der PDF-Abruf war bei dieser Prüfung nicht verfügbar; die vorhandenen Fragen und Übersetzungen wurden nicht ersetzt.

Die beiden redaktionellen Bilder sind KI-generierte Illustrationen. Sie dokumentieren keine tatsächlichen Ereignisse oder Behördenvorgänge.