Einmal selbst ausprobieren
267Selbstbestimmung in der Familie

Die volljährige Tochter entscheidet selbst, mit wem sie zusammenlebt.

Mit 22 Jahren ist die Frau volljährig. Dass ihre Eltern ihren Freund nicht mögen, gibt ihnen kein Recht, ihre Entscheidung zu ersetzen.

Ca. 4 Min. LesezeitStand: 20. Oktober 2026
KI-generierte zwei verschiedenfarbige Tassen und ein schlichter Schlüssel auf einem Küchentisch.
Bürgerliches Gesetzbuch§ 2 · Volljährigkeit
Symbolisches Zusammenleben, ohne Aussage über Ehe, Eigentum oder eine tatsächliche Beziehung.
Die Antwort in Kürze

Die Eltern müssen die Entscheidung ihrer volljährigen Tochter respektieren.

Volljährigkeit beginnt in Deutschland mit 18 Jahren. Die 22-Jährige entscheidet grundsätzlich selbst über ihre Partnerschaft und ihr Zusammenleben. Ihre Eltern dürfen eine Meinung äußern, aber aus bloßer Ablehnung kein elterliches Bestimmungsrecht ableiten.

Einmal selbst ausprobierenOriginalfrage · Nr. 267
Eine junge Frau in Deutschland, 22 Jahre alt, lebt mit ihrem Freund zusammen. Die Eltern der Frau finden das nicht gut, weil ihnen der Freund nicht gefällt. Was können die Eltern tun?

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Ein familiärer Wunsch ist keine rechtliche Anordnung.

Elterliche Sorge betrifft minderjährige Kinder. Die Tochter in der Aufgabe ist bereits erwachsen. Die persönliche Freiheit umfasst grundsätzlich auch die Entscheidung, eine Beziehung zu führen und mit der Partnerperson zusammenzuleben.

Respektieren bedeutet nicht, dass Eltern jede Entscheidung gut finden müssen. Sie können Sorgen erklären, zuhören oder Unterstützung anbieten. Die Grenze liegt dort, wo sie die eigene Entscheidung der erwachsenen Tochter durch Zwang oder ein vermeintliches elterliches Weisungsrecht ersetzen wollen.

Drei fiktive Erwachsene mit langem dunklem, kurzem grauem und langem hellem Haar sprechen an einem Tisch.
KI-generiertes respektvolles Gespräch, keine tatsächliche Familie oder dokumentierter Konflikt.

Die anderen drei Antworten

Die anderen Antworten beanspruchen eine Entscheidungsmacht, die hier nicht besteht.

Sie haben das Recht, die Tochter in die elterliche Wohnung zurückzuholen.

Die Eltern haben wegen ihrer Ablehnung kein Recht, die erwachsene Tochter gegen ihren Willen in die elterliche Wohnung zurückzuholen.

Sie können zur Polizei gehen und die Tochter anzeigen.

Mit einem Freund zusammenzuleben ist in diesem Beispiel keine Straftat. Die Polizei ist kein Mittel, um eine unerwünschte, aber freie Partnerwahl rückgängig zu machen.

Sie suchen einen anderen Mann für die Tochter.

Die Eltern können nicht verbindlich einen anderen Mann für ihre erwachsene Tochter bestimmen. Entscheidend ist ihre eigene freie Wahl.

Die Antwort behandelt Ablehnung, nicht eine tatsächliche Gefährdung.

Der Sachverhalt nennt nur, dass den Eltern der Freund nicht gefällt. Er enthält keine Gewalt, Bedrohung oder sonstige konkrete Gefahr. Solche zusätzlichen Umstände wären gesondert zu betrachten; aus ihnen darf keine pauschale Kontrolle erwachsener Angehöriger abgeleitet werden.

Selbstbestimmung ist nicht gleichbedeutend mit einer Aussage darüber, wer Miete oder Lebensunterhalt bezahlen muss. Auch diese Fragen ändern nichts daran, dass bloße elterliche Missbilligung keine Partnerwahl vorschreibt.

§ 2 · Volljährigkeit · Bürgerliches Gesetzbuch ↗
Dein Merksatz

Volljährig: Eltern können beraten, aber die Partnerwahl nicht bestimmen.

Die entscheidende Information ist „22 Jahre“: Die Tochter ist keine Minderjährige mehr.

Drei Wörter für diese Frage

volljährigof legal adult age
In Deutschland grundsätzlich ab dem 18. Geburtstag.
die Selbstbestimmungself-determination
Eigene Lebensentscheidungen im Rahmen der Rechte anderer und der Gesetze treffen.
respektierento respect
Eine eigene Entscheidung der anderen Person anerkennen, auch bei abweichender Meinung.
Bürgerliches Gesetzbuch · § 2 ↗
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Quellen & Einordnung

Eigenständig formulierte Lernhilfe, keine offizielle BAMF-Veröffentlichung und keine Beratung für einen Einzelfall. Die unten genannten Quellen wurden am 20. Oktober 2026 für die erläuterten Aussagen geprüft; die Testfrage stammt aus dem vorhandenen Fragenbestand.

Die beiden redaktionellen Bilder sind KI-generierte Illustrationen. Sie dokumentieren keine tatsächlichen Ereignisse oder Behördenvorgänge.