Ein familiärer Wunsch ist keine rechtliche Anordnung.
Elterliche Sorge betrifft minderjährige Kinder. Die Tochter in der Aufgabe ist bereits erwachsen. Die persönliche Freiheit umfasst grundsätzlich auch die Entscheidung, eine Beziehung zu führen und mit der Partnerperson zusammenzuleben.
Respektieren bedeutet nicht, dass Eltern jede Entscheidung gut finden müssen. Sie können Sorgen erklären, zuhören oder Unterstützung anbieten. Die Grenze liegt dort, wo sie die eigene Entscheidung der erwachsenen Tochter durch Zwang oder ein vermeintliches elterliches Weisungsrecht ersetzen wollen.

Die anderen drei Antworten
Die anderen Antworten beanspruchen eine Entscheidungsmacht, die hier nicht besteht.
Sie haben das Recht, die Tochter in die elterliche Wohnung zurückzuholen.
Die Eltern haben wegen ihrer Ablehnung kein Recht, die erwachsene Tochter gegen ihren Willen in die elterliche Wohnung zurückzuholen.
Sie können zur Polizei gehen und die Tochter anzeigen.
Mit einem Freund zusammenzuleben ist in diesem Beispiel keine Straftat. Die Polizei ist kein Mittel, um eine unerwünschte, aber freie Partnerwahl rückgängig zu machen.
Sie suchen einen anderen Mann für die Tochter.
Die Eltern können nicht verbindlich einen anderen Mann für ihre erwachsene Tochter bestimmen. Entscheidend ist ihre eigene freie Wahl.
Die Antwort behandelt Ablehnung, nicht eine tatsächliche Gefährdung.
Der Sachverhalt nennt nur, dass den Eltern der Freund nicht gefällt. Er enthält keine Gewalt, Bedrohung oder sonstige konkrete Gefahr. Solche zusätzlichen Umstände wären gesondert zu betrachten; aus ihnen darf keine pauschale Kontrolle erwachsener Angehöriger abgeleitet werden.
Selbstbestimmung ist nicht gleichbedeutend mit einer Aussage darüber, wer Miete oder Lebensunterhalt bezahlen muss. Auch diese Fragen ändern nichts daran, dass bloße elterliche Missbilligung keine Partnerwahl vorschreibt.
§ 2 · Volljährigkeit · Bürgerliches Gesetzbuch ↗Volljährig: Eltern können beraten, aber die Partnerwahl nicht bestimmen.
Die entscheidende Information ist „22 Jahre“: Die Tochter ist keine Minderjährige mehr.
Drei Wörter für diese Frage
- volljährigof legal adult age
- In Deutschland grundsätzlich ab dem 18. Geburtstag.
- die Selbstbestimmungself-determination
- Eigene Lebensentscheidungen im Rahmen der Rechte anderer und der Gesetze treffen.
- respektierento respect
- Eine eigene Entscheidung der anderen Person anerkennen, auch bei abweichender Meinung.
