Die Sprachwahl betrifft hier ausdrücklich die Theorieprüfung.
Die zugelassenen Fremdsprachen sind Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch, Hocharabisch, Kurmandschi und Ukrainisch. Diese aktuelle Liste konkretisiert die allgemeinere Testantwort „mehr als zehn Sprachen“.
Die junge Frau kann deshalb bei ihrer Fahrschule oder Prüfstelle klären, ob und wie sie eine zugelassene Sprache für ihren Termin auswählt. Die Sprachwahl ersetzt weder die Vorbereitung noch das Bestehen der vorgeschriebenen Prüfung.

Die anderen drei Antworten
Die falschen Antworten machen aus Sprache eine unzutreffende Zugangssperre.
Sie muss mindestens zehn Jahre in Deutschland leben, bevor sie den Führerschein machen kann.
Die Verordnung enthält keine allgemeine Voraussetzung, zunächst zehn Jahre in Deutschland zu leben. Tatsächliche Wohnsitz- und andere Erteilungsvoraussetzungen sind davon zu unterscheiden.
Wenn sie kein Deutsch kann, darf sie keinen Führerschein haben.
Die Aussage ist zu pauschal. Die ausdrücklich zugelassenen Fremdsprachen der Theorieprüfung zeigen, dass Deutschkenntnisse und Fahrerlaubniserwerb nicht so einfach gleichgesetzt werden dürfen.
Sie muss den Führerschein in dem Land machen, in dem man ihre Sprache spricht.
Sie muss nicht allein wegen ihrer Erstsprache in ein anderes Land ausweichen. Die deutsche Theorieprüfung bietet die gesetzlich vorgesehene Sprachauswahl.
Die Liste ist begrenzt und gilt nicht automatisch für jeden Prüfungsteil.
Diese Regelung betrifft die theoretische Fahrerlaubnisprüfung. Daraus folgt keine identische Sprachwahl für praktischen Unterricht oder die praktische Prüfung. Die jeweiligen Abläufe müssen gesondert geklärt werden.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fahrerlaubnis bleiben bestehen. Auch die Sprachauswahl kann sich durch Rechtsänderungen ändern; die hier genannte Zahl ist mit dem angegebenen Prüfdatum verknüpft. Für die Testfrage genügt die sichere Zuordnung „mehr als zehn“.
Anlage 7 · Theorieprüfung · Fahrerlaubnis-Verordnung ↗Theorieprüfung: mehr als zehn Sprachen – aber nicht jede Sprache.
Die Wörter „Theorie“ und „vielleicht“ begrenzen die Aussage und machen die Antwort genau.
Drei Wörter für diese Frage
- die Theorieprüfungtheory test
- Eine Prüfung der erforderlichen Kenntnisse, hier für die Fahrerlaubnis.
- die Erstsprachefirst language
- Eine früh im Leben erworbene Sprache; auch als Muttersprache bezeichnet.
- zugelassenpermitted
- Nach den maßgeblichen Regeln erlaubt.
