Einmal selbst ausprobieren
268Sprache und Fahrerlaubnisprüfung

Die Führerschein-Theorieprüfung ist in mehreren Sprachen möglich.

Eine andere Erstsprache schließt den Führerscheinerwerb nicht aus. Ob die eigene Sprache dabei ist, muss anhand der zugelassenen Auswahl geprüft werden.

Ca. 4 Min. LesezeitStand: 20. Oktober 2026
KI-generiertes geschlossenes blaues Lernbuch neben einem schlichten Autoschlüssel.
Fahrerlaubnis-VerordnungAnlage 7 · Theorieprüfung
Symbolisches Lernen für den Führerschein, ohne echte Prüfungsoberfläche oder Fahrerlaubnis.
Die Antwort in Kürze

Vielleicht in ihrer Muttersprache: Für die Theorieprüfung stehen mehr als zehn Fremdsprachen zur Wahl.

Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung erlaubt die Theorieprüfung neben Deutsch in bestimmten Fremdsprachen. Der am 20. Oktober 2026 geprüfte Wortlaut nennt 14. „Vielleicht“ ist wichtig: Nicht jede Sprache der Welt ist in der Liste enthalten.

Einmal selbst ausprobierenOriginalfrage · Nr. 268
Eine junge Frau will den Führerschein machen. Sie hat Angst vor der Prüfung, weil ihre Muttersprache nicht Deutsch ist. Was ist richtig?

Wähle eine Antwort. Dein Ergebnis bleibt nur auf dieser Seite.

Die Sprachwahl betrifft hier ausdrücklich die Theorieprüfung.

Die zugelassenen Fremdsprachen sind Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch, Hocharabisch, Kurmandschi und Ukrainisch. Diese aktuelle Liste konkretisiert die allgemeinere Testantwort „mehr als zehn Sprachen“.

Die junge Frau kann deshalb bei ihrer Fahrschule oder Prüfstelle klären, ob und wie sie eine zugelassene Sprache für ihren Termin auswählt. Die Sprachwahl ersetzt weder die Vorbereitung noch das Bestehen der vorgeschriebenen Prüfung.

Zwei fiktive Erwachsene mit kurzem dunklem Haar und einer blauen Haarbedeckung besprechen ein Notizbuch.
KI-generierte Vorbereitungsszene; Sprache, Herkunft und Prüfungserfolg werden nicht behauptet.

Die anderen drei Antworten

Die falschen Antworten machen aus Sprache eine unzutreffende Zugangssperre.

Sie muss mindestens zehn Jahre in Deutschland leben, bevor sie den Führerschein machen kann.

Die Verordnung enthält keine allgemeine Voraussetzung, zunächst zehn Jahre in Deutschland zu leben. Tatsächliche Wohnsitz- und andere Erteilungsvoraussetzungen sind davon zu unterscheiden.

Wenn sie kein Deutsch kann, darf sie keinen Führerschein haben.

Die Aussage ist zu pauschal. Die ausdrücklich zugelassenen Fremdsprachen der Theorieprüfung zeigen, dass Deutschkenntnisse und Fahrerlaubniserwerb nicht so einfach gleichgesetzt werden dürfen.

Sie muss den Führerschein in dem Land machen, in dem man ihre Sprache spricht.

Sie muss nicht allein wegen ihrer Erstsprache in ein anderes Land ausweichen. Die deutsche Theorieprüfung bietet die gesetzlich vorgesehene Sprachauswahl.

Die Liste ist begrenzt und gilt nicht automatisch für jeden Prüfungsteil.

Diese Regelung betrifft die theoretische Fahrerlaubnisprüfung. Daraus folgt keine identische Sprachwahl für praktischen Unterricht oder die praktische Prüfung. Die jeweiligen Abläufe müssen gesondert geklärt werden.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fahrerlaubnis bleiben bestehen. Auch die Sprachauswahl kann sich durch Rechtsänderungen ändern; die hier genannte Zahl ist mit dem angegebenen Prüfdatum verknüpft. Für die Testfrage genügt die sichere Zuordnung „mehr als zehn“.

Anlage 7 · Theorieprüfung · Fahrerlaubnis-Verordnung ↗
Dein Merksatz

Theorieprüfung: mehr als zehn Sprachen – aber nicht jede Sprache.

Die Wörter „Theorie“ und „vielleicht“ begrenzen die Aussage und machen die Antwort genau.

Drei Wörter für diese Frage

die Theorieprüfungtheory test
Eine Prüfung der erforderlichen Kenntnisse, hier für die Fahrerlaubnis.
die Erstsprachefirst language
Eine früh im Leben erworbene Sprache; auch als Muttersprache bezeichnet.
zugelassenpermitted
Nach den maßgeblichen Regeln erlaubt.
Fahrerlaubnis-Verordnung · Anlage 7 ↗
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Quellen & Einordnung

Eigenständig formulierte Lernhilfe, keine offizielle BAMF-Veröffentlichung und keine Beratung für einen Einzelfall. Die unten genannten Quellen wurden am 20. Oktober 2026 für die erläuterten Aussagen geprüft; die Testfrage stammt aus dem vorhandenen Fragenbestand.

  • Fahrerlaubnis-Verordnung · Anlage 7 ↗Nummer 1.3 enthält Deutsch und die zugelassenen Fremdsprachen der theoretischen Prüfung. Am Prüftag waren 14 Fremdsprachen aufgeführt, einschließlich Kurmandschi und Ukrainisch.
  • Fahrerlaubnis-Verordnung · § 7 ↗Regelt den ordentlichen Wohnsitz und besondere Ausbildungsfälle; enthält keine pauschale Wartezeit von zehn Jahren. Amtlichen indexierten Wortlaut geprüft.
  • BAMF · Gesamtfragenkatalog ↗Aufgabe 268 aus dem vorhandenen Fragenbestand, angegebener Katalogstand 7. Mai 2025. Der PDF-Abruf war bei dieser Prüfung nicht verfügbar; die vorhandenen Fragen und Übersetzungen wurden nicht ersetzt.

Die beiden redaktionellen Bilder sind KI-generierte Illustrationen. Sie dokumentieren keine tatsächlichen Ereignisse oder Behördenvorgänge.