Die Ehe endet durch eine gerichtliche Entscheidung.
Eine private Absprache, die Zustimmung von Angehörigen oder ein ärztliches Schreiben beendet die Ehe nicht. Nach § 1564 BGB wird sie durch gerichtliche Entscheidung auf Antrag geschieden; beendet ist sie mit deren Rechtskraft. Die anwaltliche Vertretung gehört zum Verfahren, nicht zu einer Erlaubnis der Familie.
Die Testfrage fasst den Ablauf stark zusammen. Für den Antrag ist die anwaltliche Unterstützung die passende Antwort. Daraus folgt aber nicht, dass bei jeder einvernehmlichen Scheidung beide Personen für jede einzelne Erklärung zwingend je eine eigene anwaltliche Vertretung benötigen. § 114 enthält ausdrücklich Ausnahmen.

Die anderen drei Antworten
Angehörige und medizinische Stellen ersetzen das Verfahren nicht.
die Einwilligung der Eltern
Die Eltern der Ehepersonen müssen die Scheidung nicht erlauben. Die Entscheidung wird im gesetzlichen Verfahren getroffen.
ein Attest eines Arztes / einer Ärztin
Ein ärztliches Attest ist kein allgemeiner Ersatz für den Scheidungsantrag und die anwaltliche Vertretung.
die Einwilligung der Kinder
Kinder müssen der Scheidung ihrer Eltern nicht zustimmen. Fragen, die Kinder betreffen, können im Zusammenhang mit der Trennung wichtig sein; sie geben ihnen aber kein allgemeines Vetorecht gegen die Scheidung.
Zustimmung zur Scheidung ist nicht die Vertretung beider Seiten.
Die Ausnahme für die Zustimmung darf nicht als Aussage verstanden werden, eine anwaltliche Person vertrete automatisch beide Ehepersonen. Eigene Anträge und weitere Streitfragen können andere Anforderungen auslösen.
Die Vertretung ist nur ein Teil des Scheidungsverfahrens. Auch die materiellen Voraussetzungen der Scheidung und gegebenenfalls Folgesachen müssen geklärt werden. Diese Lernhilfe berechnet weder Kosten noch Fristen für einen persönlichen Fall.
§ 114 · Anwaltliche Vertretung · Familienverfahrensgesetz ↗Scheidungsantrag: anwaltliche Vertretung. Bloße Zustimmung: gesetzliche Ausnahme.
Merke dir die passende Testantwort zusammen mit der wichtigen Verfahrensunterscheidung.
Drei Wörter für diese Frage
- der Scheidungsantragdivorce application
- Der Antrag an das Gericht, eine Ehe zu scheiden.
- die Vertretungrepresentation
- Das rechtliche Handeln einer bevollmächtigten Person für eine andere Person.
- die Zustimmungconsent
- Die Erklärung, mit einem bestimmten Antrag oder Schritt einverstanden zu sein.
