Einmal selbst ausprobieren
275Das Scheidungsverfahren

Für den Scheidungsantrag ist anwaltliche Vertretung erforderlich.

Eine Scheidung erfolgt durch das Familiengericht. Die Testantwort nennt die anwaltliche Unterstützung; für einzelne Erklärungen gibt es Ausnahmen.

Ca. 4 Min. LesezeitStand: 20. Oktober 2026
KI-generierte zwei schlichte geschlossene Mappen neben einem Stift auf einem Tisch.
Familienverfahrensgesetz§ 114 · Anwaltliche Vertretung
Symbolische Verfahrensunterlagen ohne echte Namen, Anträge oder gerichtliche Dokumente.
Die Antwort in Kürze

Die Unterstützung eines Anwalts oder einer Anwältin.

Wer einen Scheidungsantrag stellt, braucht dafür grundsätzlich anwaltliche Vertretung. § 114 FamFG regelt diese Vertretung in Ehesachen. Die bloße Zustimmung der anderen Person zur Scheidung kann dagegen ohne eigene anwaltliche Vertretung erklärt werden.

Einmal selbst ausprobierenOriginalfrage · Nr. 275
Was braucht man in Deutschland für eine Ehescheidung?

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Die Ehe endet durch eine gerichtliche Entscheidung.

Eine private Absprache, die Zustimmung von Angehörigen oder ein ärztliches Schreiben beendet die Ehe nicht. Nach § 1564 BGB wird sie durch gerichtliche Entscheidung auf Antrag geschieden; beendet ist sie mit deren Rechtskraft. Die anwaltliche Vertretung gehört zum Verfahren, nicht zu einer Erlaubnis der Familie.

Die Testfrage fasst den Ablauf stark zusammen. Für den Antrag ist die anwaltliche Unterstützung die passende Antwort. Daraus folgt aber nicht, dass bei jeder einvernehmlichen Scheidung beide Personen für jede einzelne Erklärung zwingend je eine eigene anwaltliche Vertretung benötigen. § 114 enthält ausdrücklich Ausnahmen.

Zwei fiktive Erwachsene mit kurzem silbernem und langem dunklem Haar besprechen geschlossene Mappen.
KI-generiertes Lerngespräch, keine tatsächliche Rechtsberatung oder Scheidungssituation.

Die anderen drei Antworten

Angehörige und medizinische Stellen ersetzen das Verfahren nicht.

die Einwilligung der Eltern

Die Eltern der Ehepersonen müssen die Scheidung nicht erlauben. Die Entscheidung wird im gesetzlichen Verfahren getroffen.

ein Attest eines Arztes / einer Ärztin

Ein ärztliches Attest ist kein allgemeiner Ersatz für den Scheidungsantrag und die anwaltliche Vertretung.

die Einwilligung der Kinder

Kinder müssen der Scheidung ihrer Eltern nicht zustimmen. Fragen, die Kinder betreffen, können im Zusammenhang mit der Trennung wichtig sein; sie geben ihnen aber kein allgemeines Vetorecht gegen die Scheidung.

Zustimmung zur Scheidung ist nicht die Vertretung beider Seiten.

Die Ausnahme für die Zustimmung darf nicht als Aussage verstanden werden, eine anwaltliche Person vertrete automatisch beide Ehepersonen. Eigene Anträge und weitere Streitfragen können andere Anforderungen auslösen.

Die Vertretung ist nur ein Teil des Scheidungsverfahrens. Auch die materiellen Voraussetzungen der Scheidung und gegebenenfalls Folgesachen müssen geklärt werden. Diese Lernhilfe berechnet weder Kosten noch Fristen für einen persönlichen Fall.

§ 114 · Anwaltliche Vertretung · Familienverfahrensgesetz ↗
Dein Merksatz

Scheidungsantrag: anwaltliche Vertretung. Bloße Zustimmung: gesetzliche Ausnahme.

Merke dir die passende Testantwort zusammen mit der wichtigen Verfahrensunterscheidung.

Drei Wörter für diese Frage

der Scheidungsantragdivorce application
Der Antrag an das Gericht, eine Ehe zu scheiden.
die Vertretungrepresentation
Das rechtliche Handeln einer bevollmächtigten Person für eine andere Person.
die Zustimmungconsent
Die Erklärung, mit einem bestimmten Antrag oder Schritt einverstanden zu sein.
FamFG · § 114 ↗
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Quellen & Einordnung

Eigenständig formulierte Lernhilfe, keine offizielle BAMF-Veröffentlichung und keine Beratung für einen Einzelfall. Die unten genannten Quellen wurden am 20. Oktober 2026 für die erläuterten Aussagen geprüft; die Testfrage stammt aus dem vorhandenen Fragenbestand.

  • FamFG · § 114 ↗Regelt anwaltliche Vertretung in Ehesachen und Ausnahmen, insbesondere die bloße Zustimmung zur Scheidung.
  • Bürgerliches Gesetzbuch · § 1564 ↗Belegt den gerichtlichen Ausspruch und die Rechtskraft der Scheidung; amtlicher Wortlaut in der früheren Recherche dieses Tages geprüft, erneuter Einzelabruf nicht verfügbar.
  • BAMF · Gesamtfragenkatalog ↗Aufgabe 275 aus dem vorhandenen Fragenbestand, angegebener Katalogstand 7. Mai 2025. Der PDF-Abruf war bei dieser Prüfung nicht verfügbar; die vorhandenen Fragen und Übersetzungen wurden nicht ersetzt.

Die beiden redaktionellen Bilder sind KI-generierte Illustrationen. Sie dokumentieren keine tatsächlichen Ereignisse oder Behördenvorgänge.