Entscheidend ist das „deshalb“ in der Frage.
Die Aufgabe beschreibt keinen ausverkauften Eintritt und keine für alle geltende Sicherheitsregel. Sie nennt die Hautfarbe als Ursache der Zurückweisung. Genau diese Verbindung zwischen persönlichem Merkmal und schlechterer Behandlung macht die Benachteiligung erkennbar.
Artikel 3 des Grundgesetzes bindet staatliches Handeln an Gleichheit und Diskriminierungsschutz. Für zivilrechtlich angebotene Leistungen enthält außerdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Schutzregeln. „Öffentlich zugänglich“ und „vom Staat betrieben“ sind dabei nicht dasselbe; auch ein privat betriebenes Bad kann seine Leistungen öffentlich anbieten.

Die anderen drei Antworten
Alle vier Begriffe bezeichnen Rechte, aber nur einer trifft den geschilderten Ausschluss.
Meinungsfreiheit
Meinungsfreiheit betrifft das Äußern von Meinungen. Hier wird niemand wegen einer Äußerung zurückgewiesen.
Versammlungsfreiheit
Versammlungsfreiheit schützt Versammlungen. Ein gemeinsamer Schwimmbadbesuch ist in dieser Aufgabe keine politische Versammlung.
Freizügigkeit
Freizügigkeit betrifft insbesondere die Wahl von Wohnsitz und Aufenthalt im Bundesgebiet. Die Aufgabe fragt nach diskriminierendem Zugang zu einer Leistung.
Sachliche Regeln dürfen kein Vorwand für Ausschluss sein.
Ein Bad kann rechtmäßige Eintritts- und Sicherheitsbedingungen haben. Daraus folgt keine Erlaubnis, Menschen wegen ihrer Hautfarbe abzuweisen. Auch eine scheinbar neutrale Regel kann rechtlich problematisch sein, wenn sie geschützte Gruppen besonders benachteiligt und nicht sachlich gerechtfertigt ist.
Für einen tatsächlichen Streit zählen die genauen Umstände und die einschlägigen Verfahren. Die klare Testantwort ist keine Aussage über eine bestimmte Entschädigung. Sie benennt das verletzte Prinzip: Gleichbehandlung.
Artikel 3 · Gleichbehandlung · Grundgesetz ↗Hautfarbe als Ausschlussgrund: Gleichbehandlung verletzt.
Suche nach dem Grund der unterschiedlichen Behandlung, nicht nur nach dem Ort des Geschehens.
Drei Wörter für diese Frage
- die Gleichbehandlungequal treatment
- Vergleichbare Situationen nach sachlichen, nicht diskriminierenden Maßstäben behandeln.
- der Zutrittadmission
- Die Möglichkeit, einen Ort oder eine Einrichtung zu betreten.
- die Benachteiligungdisadvantageous treatment
- Eine schlechtere Behandlung gegenüber anderen in vergleichbarer Lage.
