Wahlperiode bedeutet: für diesen Zeitraum ist das Parlament gewählt.
Bei einer Landtagswahl entscheiden die Wahlberechtigten über die Zusammensetzung des Landesparlaments. In Baden-Württemberg ist dafür grundsätzlich ein Fünfjahresrhythmus vorgesehen. Für diese Aufgabe verbindest du also das konkrete Parlament mit der Zahl 5.
Die offizielle Wahlübersicht nennt für den am 8. März 2026 gewählten Landtag das reguläre Ende der Wahlperiode am 30. April 2031. Das zeigt zugleich: Wahltag und Beginn oder Ende einer Wahlperiode sind nicht einfach immer derselbe Kalendertag.

Die anderen drei Antworten
Die drei anderen Zahlen geben die reguläre Wahlperiode dieses Landtags nicht wieder.
3
Drei Jahre sind zu kurz. Die baden-württembergische Landesverfassung nennt fünf Jahre, nicht drei.
4
Vier Jahre sind hier ebenfalls nicht richtig. Übertrage eine bekannte Frist eines anderen Parlaments nicht ungeprüft auf den baden-württembergischen Landtag.
6
Sechs Jahre wären länger als die vorgesehene reguläre Wahlperiode. Die richtige Zuordnung lautet Landtag Baden-Württemberg: fünf Jahre.
Reguläre Dauer ist keine Garantie gegen eine vorzeitige Neuwahl.
Die Landesverfassung kennt eine vorzeitige Auflösung des Landtags. Deshalb bedeutet „fünf Jahre“ nicht, dass ein früherer Wahltermin unter allen Umständen ausgeschlossen ist. Die Frage prüft die Regel, nicht sämtliche Ausnahmesituationen.
Die Amtsbezeichnung des Regierungschefs, das Alter der Wahlberechtigten und die Dauer einer Wahlperiode beantworten unterschiedliche Fragen. Lerne diese Angaben getrennt, auch wenn sie alle mit Landespolitik zu tun haben.
Artikel 30 · Fünf Jahre · Landesverfassung BW ↗Landtag Baden-Württemberg → regulär fünf Jahre.
Fünf ist die Dauer der Wahlperiode. Die konkreten Wahltermine werden gesondert bekannt gemacht.
Drei Wörter für diese Frage
- die Wahlperiodeparliamentary term
- Der Zeitraum, für den ein Parlament gewählt ist.
- die Neuwahlnew election
- Eine Wahl, mit der ein Parlament neu zusammengesetzt wird.
- die Auflösungdissolution
- Die vorzeitige Beendigung einer parlamentarischen Wahlperiode nach den geltenden Regeln.
