Frage zuerst, welches Gremium gewählt wird.
Der Landtag ist das Parlament des Freistaats. Eine Wahlperiode beschreibt den Zeitraum eines gewählten Parlaments bis zum nächsten. Für Bayern lernst du die feste Verbindung Landtag → fünf Jahre; die Zahl bezeichnet weder das Wahlalter noch die Zahl der Abgeordneten.
Die Verfassung präzisiert auch die Zeitrechnung: Die Wahlperiode beginnt mit dem ersten Zusammentritt und endet, wenn der neue Landtag zusammentritt. Die reguläre Neuwahl liegt 59 bis 62 Monate nach der vorherigen Wahl. Fünf Jahre bedeutet daher nicht, dass jeder Wahltermin auf denselben Kalendertag fallen muss.

Die anderen drei Antworten
Die angebotenen Zahlen sind nur im Zusammenhang mit dem genannten Gremium zu beurteilen.
3
Drei Jahre sind nicht die reguläre Wahlperiode des Bayerischen Landtags. Artikel 16 nennt fünf Jahre.
4
Vier Jahre passen nicht zur geltenden bayerischen Verfassungsregel für diese Frage. Übertrage eine anderswo gelernte Zahl nicht ohne Prüfung.
6
Sechs Jahre sind grundsätzlich die Dauer vieler bayerischer kommunaler Mandate. Die Frage handelt aber vom Landtag; für ihn gelten fünf Jahre.
Die Regelperiode ist keine Garantie gegen jede vorzeitige Neuwahl.
Artikel 18 erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine Auflösung vor Ablauf der Wahlperiode, etwa durch einen entsprechenden Mehrheitsbeschluss des Landtags selbst. Für die Katalogfrage ist dennoch die gesetzliche Regelperiode maßgeblich.
Ein Wechsel in einem Regierungsamt ist außerdem nicht mit einer neuen Landtagswahl gleichzusetzen. Parlament, Regierung und einzelne Amtsinhaber sind verschiedene Dinge. Die Zahl 5 gehört hier zur Wahl des Parlaments.
Artikel 16 · Wahlperiode · Bayerische Verfassung ↗Bayerischer Landtag: fünf Jahre.
Halte Gremium und Zahl zusammen. Kommunale Sechsjahresregeln beantworten diese Landtagsfrage nicht.
Drei Wörter für diese Frage
- die Wahlperiodeelectoral term
- Der Zeitraum eines gewählten Parlaments bis zum Zusammentritt des neuen Parlaments.
- der Zusammentrittfirst meeting
- Der Zeitpunkt, an dem das neu gewählte Parlament erstmals zusammenkommt.
- die Auflösungdissolution
- Die Beendigung eines Parlaments vor dem regulären Ablauf seiner Wahlperiode nach besonderen Regeln.
