Einmal selbst ausprobieren
03Berlin · Die Wahlperiode des Abgeordnetenhauses

Das Berliner Abgeordnetenhaus wird für fünf Jahre gewählt.

Das Landesparlament heißt in Berlin Abgeordnetenhaus. Die Frage nach seiner normalen Wahlperiode beantwortest du mit fünf Jahren.

Ca. 4 Min. LesezeitStand: 20. Oktober 2026
KI-generierte Reihe aus fünf glatten Steinen auf einer hellen Tischfläche.
Verfassung von BerlinArtikel 54 · Wahlperiode
Symbolische KI-Merkhilfe für fünf Jahre; kein Wahlkalender und kein amtliches Dokument.
Die Antwort in Kürze

Die richtige Zahl ist 5.

Artikel 54 der Berliner Verfassung legt eine fünfjährige Wahlperiode fest. Sie beginnt mit der ersten Sitzung des neu gewählten Abgeordnetenhauses. Die Verfassung regelt auch, wann die nächste Wahl stattfindet und unter welchen Bedingungen die Wahlperiode früher endet.

Einmal selbst ausprobierenBerlin · Nr. 03
Für wie viele Jahre wird das Landesparlament in Berlin gewählt?

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Ein anderer Name, dieselbe staatliche Ebene.

In vielen Bundesländern heißt das Parlament Landtag. In Berlin ist es das Abgeordnetenhaus. Die Aufgabe fragt also weder nach dem Deutschen Bundestag noch nach einer Bezirksverordnetenversammlung. Der Name Abgeordnetenhaus gehört zur Landesebene.

Die Abgeordneten beraten und beschließen Landesgesetze, kontrollieren die Regierung und wählen den Regierenden Bürgermeister oder die Regierende Bürgermeisterin. Die fünf Jahre beschreiben den regelmäßigen Zeitraum zwischen der Bildung neuer Parlamente; sie sind keine Amtsgarantie für eine bestimmte Regierungsperson.

Zwei fiktive Erwachsene vergleichen Karten an einem kleinen Tisch im Freien.
KI-generierte Lernsituation zur Unterscheidung politischer Institutionen.

Die anderen drei Antworten

Gefragt ist die reguläre Wahlperiode des Landesparlaments.

3

Drei Jahre sind nicht die in Artikel 54 festgelegte reguläre Wahlperiode. Ein kürzerer tatsächlicher Abstand würde die Grundregel nicht in drei Jahre ändern.

4

Vier Jahre passen nicht zur aktuellen Berliner Verfassungsregel. Ordne die Zahl dem richtigen Parlament zu, statt eine bekannte Dauer zu übernehmen.

6

Sechs Jahre sind nicht vorgesehen. Die Berliner Verfassung nennt ausdrücklich fünf Jahre für das Abgeordnetenhaus.

Reguläre Wahlperiode und vorzeitiges Ende unterscheiden.

Das Abgeordnetenhaus kann seine Wahlperiode mit einer Zweidrittelmehrheit vorzeitig beenden; auch ein Volksentscheid kann sie vorzeitig beenden. Deshalb wäre die Aussage zu streng, dass zwischen zwei Berliner Parlamentswahlen ausnahmslos genau fünf Kalenderjahre liegen müssen.

Für den normalen Ablauf liegt der Wahltermin nach Artikel 54 zwischen dem 56. und 59. Monat nach Beginn der Wahlperiode. Die alte Wahlperiode endet mit der ersten Sitzung des neu gewählten Hauses. Für den Test brauchst du die Grundzahl fünf, nicht eine aus selbst gewählten Datumsgrenzen berechnete Dauer.

Artikel 54 · Wahlperiode · Verfassung von Berlin ↗
Dein Merksatz

Berlin: Abgeordnetenhaus – fünf Jahre.

Der Parlamentsname und die Dauer gehören auf dieselbe Lernkarte.

Drei Wörter für diese Frage

das AbgeordnetenhausHouse of Representatives
Das Landesparlament Berlins.
die Wahlperiodeelectoral term
Der verfassungsrechtlich geregelte Zeitraum eines gewählten Parlaments.
vorzeitigearly
Vor dem regulär vorgesehenen Ende.
Verfassung von Berlin · Artikel 38 und 54 ↗
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Quellen & Einordnung

Eigenständig formulierte Lernhilfe, keine offizielle BAMF-Veröffentlichung und keine Beratung für einen Einzelfall. Die unten genannten Quellen wurden am 20. Oktober 2026 für die erläuterten Aussagen geprüft; die Testfrage stammt aus dem vorhandenen Fragenbestand.

Die beiden redaktionellen Bilder sind KI-generierte Illustrationen. Sie dokumentieren keine tatsächlichen Ereignisse oder Behördenvorgänge.