Wählen bedeutet, eine Stimme abzugeben.
Kommunalwahlen betreffen die örtliche Ebene, etwa Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage. Die Frage fragt nach der Teilnahme als Wählerin oder Wähler. Sie fragt nicht danach, ab wann man selbst für ein Mandat kandidieren darf.
Alter allein genügt nicht. Zu den weiteren Voraussetzungen gehören die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit, der vorgeschriebene örtliche Bezug und das Fehlen eines gerichtlichen Wahlrechtsausschlusses. Für die Stimmabgabe braucht man außerdem einen Eintrag im Wahlberechtigtenverzeichnis oder einen Wahlschein.

Die anderen drei Antworten
Gesucht ist das früheste Wahlalter, nicht irgendein späteres Alter.
14
Mit 14 ist die Altersgrenze von 16 noch nicht erreicht. Politisches Interesse ersetzt die gesetzliche Voraussetzung nicht.
18
18 ist für diese Frage zu spät. Für die Wahl kommunaler Vertretungen kann man bereits ab 16 abstimmen; für eine eigene Kandidatur gilt grundsätzlich 18.
20
Mit 20 kann eine wahlberechtigte Person zwar wählen, doch das ist nicht das Mindestalter. Die Altersgrenze liegt bei 16.
Stimme abgeben und selbst kandidieren sind verschiedene Rechte.
§ 8 verlangt einen ständigen Wohnsitz im Wahlgebiet oder, wenn keine Wohnung in Deutschland besteht, den gewöhnlichen Aufenthalt dort. Die dortige Regel für das aktive Wahlrecht enthält keine pauschale dreimonatige Wohndauer. Die Details zur Eintragung erklärt die örtliche Wahlbehörde.
Für eine Kandidatur zu einer kommunalen Vertretung sieht § 11 dagegen grundsätzlich 18 Jahre und mindestens drei Monate ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Wahlgebiet vor. Dafür gelten weitere Bedingungen. Übertrage diese Kandidaturregeln nicht auf die einfache Altersfrage zum Wählen.
§ 8 · Wahlberechtigung · Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz ↗Brandenburg, kommunal wählen: ab 16.
Das Wort wählen ist hier entscheidend; kandidieren ist eine andere Frage.
Drei Wörter für diese Frage
- wahlberechtigteligible to vote
- Berechtigt, bei einer bestimmten Wahl eine Stimme abzugeben.
- wählbareligible to stand
- Berechtigt, selbst für ein bestimmtes Wahlamt oder Mandat anzutreten.
- der Wahltagelection day
- Der Tag, an dem die Wahl stattfindet und die Altersvoraussetzung erfüllt sein muss.
