Einmal selbst ausprobieren
04Brandenburg · Wahlalter bei Kommunalwahlen

Bei Brandenburgs Kommunalwahlen darf man ab 16 wählen.

Für die Altersgrenze zählt der Wahltag. Wer dann 16 Jahre alt ist und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann kommunal mitwählen.

Ca. 4 Min. LesezeitStand: 20. Oktober 2026
KI-generierte leere Papierhüllen und ein Bleistift neben einem schlichten Rucksack.
Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz§ 8 · Wahlberechtigung
Fiktives Lernmotiv zum Vorbereiten auf Wahlen; keine echten Wahlunterlagen.
Die Antwort in Kürze

Das Mindestalter zum Wählen beträgt 16 Jahre.

Das Kommunalwahlgesetz verlangt, dass das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet ist. Gemeint ist der 16. Geburtstag, nicht das Ende des Jahres, in dem jemand 16 wird.

Einmal selbst ausprobierenBrandenburg · Nr. 04
Ab welchem Alter darf man in Brandenburg bei Kommunalwahlen wählen?

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Wählen bedeutet, eine Stimme abzugeben.

Kommunalwahlen betreffen die örtliche Ebene, etwa Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage. Die Frage fragt nach der Teilnahme als Wählerin oder Wähler. Sie fragt nicht danach, ab wann man selbst für ein Mandat kandidieren darf.

Alter allein genügt nicht. Zu den weiteren Voraussetzungen gehören die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit, der vorgeschriebene örtliche Bezug und das Fehlen eines gerichtlichen Wahlrechtsausschlusses. Für die Stimmabgabe braucht man außerdem einen Eintrag im Wahlberechtigtenverzeichnis oder einen Wahlschein.

Zwei fiktive Erwachsene besprechen Unterlagen auf einer Bank in einem hellen Flur.
KI-generierte erwachsene Lernende; keine dokumentierte Stimmabgabe oder Altersprüfung.

Die anderen drei Antworten

Gesucht ist das früheste Wahlalter, nicht irgendein späteres Alter.

14

Mit 14 ist die Altersgrenze von 16 noch nicht erreicht. Politisches Interesse ersetzt die gesetzliche Voraussetzung nicht.

18

18 ist für diese Frage zu spät. Für die Wahl kommunaler Vertretungen kann man bereits ab 16 abstimmen; für eine eigene Kandidatur gilt grundsätzlich 18.

20

Mit 20 kann eine wahlberechtigte Person zwar wählen, doch das ist nicht das Mindestalter. Die Altersgrenze liegt bei 16.

Stimme abgeben und selbst kandidieren sind verschiedene Rechte.

§ 8 verlangt einen ständigen Wohnsitz im Wahlgebiet oder, wenn keine Wohnung in Deutschland besteht, den gewöhnlichen Aufenthalt dort. Die dortige Regel für das aktive Wahlrecht enthält keine pauschale dreimonatige Wohndauer. Die Details zur Eintragung erklärt die örtliche Wahlbehörde.

Für eine Kandidatur zu einer kommunalen Vertretung sieht § 11 dagegen grundsätzlich 18 Jahre und mindestens drei Monate ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Wahlgebiet vor. Dafür gelten weitere Bedingungen. Übertrage diese Kandidaturregeln nicht auf die einfache Altersfrage zum Wählen.

§ 8 · Wahlberechtigung · Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz ↗
Dein Merksatz

Brandenburg, kommunal wählen: ab 16.

Das Wort wählen ist hier entscheidend; kandidieren ist eine andere Frage.

Drei Wörter für diese Frage

wahlberechtigteligible to vote
Berechtigt, bei einer bestimmten Wahl eine Stimme abzugeben.
wählbareligible to stand
Berechtigt, selbst für ein bestimmtes Wahlamt oder Mandat anzutreten.
der Wahltagelection day
Der Tag, an dem die Wahl stattfindet und die Altersvoraussetzung erfüllt sein muss.
Land Brandenburg · Kommunalwahlgesetz, §§ 8–11 ↗
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Quellen & Einordnung

Eigenständig formulierte Lernhilfe, keine offizielle BAMF-Veröffentlichung und keine Beratung für einen Einzelfall. Die unten genannten Quellen wurden am 20. Oktober 2026 für die erläuterten Aussagen geprüft; die Testfrage stammt aus dem vorhandenen Fragenbestand.

Die beiden redaktionellen Bilder sind KI-generierte Illustrationen. Sie dokumentieren keine tatsächlichen Ereignisse oder Behördenvorgänge.