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03Bremen · Die Wahlperiode der Bürgerschaft

Bremens Landesparlament wird für vier Jahre gewählt.

Die Bürgerschaft ist Bremens Landesparlament. Ihre reguläre Wahlperiode dauert vier Jahre – die richtige Zahl ist deshalb 4.

Ca. 4 Min. LesezeitStand: 20. Oktober 2026
Vier KI-generierte helle Spielsteine liegen mit Abstand nebeneinander auf einer dunklen Holzfläche.
Bremische LandesverfassungArtikel 75–76 · Wahlperiode
Symbolische Vier-Jahres-Lernhilfe; kein amtlicher Wahlkalender.
Die Antwort in Kürze

Die reguläre Wahlperiode beträgt vier Jahre.

Artikel 75 der Landesverfassung legt die Wahl der Bürgerschaftsmitglieder auf vier Jahre fest. Gewählt wird in den beiden Wahlbereichen Bremen und Bremerhaven. Es handelt sich um ein gemeinsames Landesparlament.

Einmal selbst ausprobierenBremen · Nr. 03
Für wie viele Jahre wird das Landesparlament in Bremen gewählt?

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Bürgerschaft ist hier der Name des Landtags.

Ein Landesparlament beschließt Gesetze und kontrolliert die Regierung. In Bremen heißt diese gewählte Vertretung Bürgerschaft; die Landesregierung heißt Senat. Eine Bürgerschaftswahl und eine Senatssitzung sind deshalb verschiedene Vorgänge. Die Zahl vier gehört zur Wahlperiode des Parlaments.

Innerhalb einer Wahlperiode gibt es viele Plenarsitzungen, Ausschussberatungen und Abstimmungen. Keine einzelne Sitzung dauert vier Jahre. Die längere Zeitangabe beschreibt den Rahmen, in dem die gewählten Abgeordneten ihre parlamentarische Arbeit leisten.

Drei fiktive Erwachsene ordnen vier Spielsteine in einem Gemeinschaftsraum.
KI-generierte Lernsituation zur Wahlperiode; keine parlamentarische Sitzung.

Die anderen drei Antworten

Für diese Frage gilt die bremische Verfassungsregel, nicht eine allgemeine Vermutung über Wahlen.

3

Drei Jahre sind nicht die reguläre Wahlperiode. Eine denkbare vorzeitige Beendigung macht aus der Grundregel keine dreijährige Amtszeit.

5

Fünf Jahre ist für Bremens Bürgerschaft nicht die geltende Regel. Übertrage die fünfjährige Wahlperiode anderer Landesparlamente nicht auf diese Frage.

6

Sechs Jahre überschreiten die festgelegte reguläre Dauer. Artikel 75 nennt vier, nicht sechs Jahre.

Vier Jahre sind die Regel; eine frühere Neuwahl bleibt möglich.

Artikel 76 erlaubt eine vorzeitige Beendigung durch Beschluss der Bürgerschaft oder durch Volksentscheid unter besonderen Voraussetzungen. Für den parlamentarischen Beschluss müssen mindestens zwei Drittel der Mitglieder zustimmen. Die genaue Verfahrensregel geht über die einfache Testantwort hinaus.

Nach einer vorzeitigen Beendigung muss spätestens an dem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag neu gewählt werden, der auf den siebzigsten Tag nach der Entscheidung folgt. Bei einer normalen Wahl gilt grundsätzlich der letzte Monat der laufenden Wahlperiode. Diese Seite erklärt die Fristen, ohne einen künftigen Wahltag vorherzusagen.

Artikel 75–76 · Wahlperiode · Bremische Landesverfassung ↗
Dein Merksatz

Bremen → Bürgerschaft → vier Jahre.

Der Senat ist die Regierung; die Bürgerschaft ist das gewählte Parlament.

Drei Wörter für diese Frage

die BürgerschaftBremen’s parliament
Hier die gewählte Volksvertretung auf Landesebene.
die Wahlperiodeelectoral term
Der Zeitraum, für den die Abgeordneten regulär gewählt werden.
die vorzeitige Beendigungearly termination
Das Ende einer Wahlperiode vor Ablauf der normalen Dauer.
Freie Hansestadt Bremen · Landesverfassung, Artikel 75–76, 79, 101 und 107 ↗
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Quellen & Einordnung

Eigenständig formulierte Lernhilfe, keine offizielle BAMF-Veröffentlichung und keine Beratung für einen Einzelfall. Die unten genannten Quellen wurden am 20. Oktober 2026 für die erläuterten Aussagen geprüft; die Testfrage stammt aus dem vorhandenen Fragenbestand.

Die beiden redaktionellen Bilder sind KI-generierte Illustrationen. Sie dokumentieren keine tatsächlichen Ereignisse oder Behördenvorgänge.