Entscheidend ist das Alter am Wahltag.
Wer an diesem Tag 18 wird, hat die Altersgrenze erreicht. Wer erst am folgenden Tag Geburtstag hat, erfüllt sie für diese Wahl noch nicht. Eine Jugendliche oder ein Jugendlicher darf in Hessen nicht schon deshalb kommunal wählen, weil ein anderes Bundesland eine niedrigere Altersgrenze hat.
Wahlberechtigt sind unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen Deutsche und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten. Grundsätzlich müssen sie seit mindestens sechs Wochen in der betreffenden Gemeinde beziehungsweise im Landkreis wohnen; das Gesetz berücksichtigt auch einen dauernden Aufenthalt ohne Wohnsitz. Bei mehreren Wohnungen zählt die Hauptwohnung. Ein gerichtlicher Wahlrechtsausschluss darf nicht vorliegen.

Die anderen drei Antworten
Alle angebotenen Zahlen beziehen sich auf Jahre, aber nur 18 trifft die hessische Grenze.
14
Mit 14 ist die Altersvoraussetzung nicht erfüllt. Politisches Interesse oder Mitarbeit in einem Jugendgremium ersetzt dieses Wahlrecht nicht.
16
16 ist für diese hessische Kommunalwahlfrage falsch. Wahlalter unterscheiden sich nach Bundesland und Wahlart.
20
Bis 20 muss man nicht warten. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen beginnt das aktive Wahlrecht bereits mit 18.
Wählen und selbst kandidieren getrennt prüfen.
Aktives Wahlrecht bedeutet, eine Stimme abzugeben. Passives Wahlrecht bedeutet, gewählt werden zu können. Für die hier behandelten kommunalen Vertretungen liegt auch das Mindestalter für die Wählbarkeit bei 18; die regelmäßige örtliche Wohnsitz- oder Aufenthaltsdauer beträgt dafür jedoch drei Monate statt sechs Wochen. Weitere Ausschlussregeln bleiben zu beachten.
Eine Aufenthaltserlaubnis allein verleiht nicht automatisch das kommunale Wahlrecht. Umgekehrt müssen andere EU-Staatsangehörige dafür nicht erst Deutsche werden. Diese Erklärung betrifft die genannten Kommunalwahlen; sie ist keine pauschale Altersregel für jede Wahl oder jedes Beteiligungsangebot.
§ 30 · Aktives Wahlrecht · Hessische Gemeindeordnung ↗Hessen + Kommunalwahl = ab 18.
Prüfe zuerst Bundesland und Wahlart, dann das Mindestalter. So überträgst du keine fremde Regel auf Hessen.
Drei Wörter für diese Frage
- das aktive Wahlrechtright to vote
- Das Recht, selbst eine Stimme abzugeben.
- die Wählbarkeiteligibility to stand
- Die rechtliche Möglichkeit, selbst gewählt zu werden.
- die Hauptwohnungmain residence
- Bei mehreren Wohnungen die melderechtlich maßgebliche Hauptwohnung.
