Die Wahlperiode beginnt mit dem ersten Zusammentritt.
Die Wählerinnen und Wähler bestimmen die Zusammensetzung des Landtags. Der neu gewählte Landtag tritt anschließend erstmals zusammen. Nach der Landesverfassung beginnt seine Wahlperiode mit diesem Zusammentritt und endet, wenn der nächste Landtag zusammentritt.
Das Parlament wählt den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin. Die Bevölkerung wählt also nicht mit derselben Abstimmung unmittelbar die Person an der Regierungsspitze. Für die Zahl in dieser Aufgabe zählt die reguläre Dauer des Landtags: fünf Jahre.

Die anderen drei Antworten
Keine der anderen Zahlen ist die reguläre Wahlperiode dieses Landtags.
3
Drei Jahre sind zu kurz. Ein möglicher vorzeitiger Wahltermin macht drei Jahre nicht zur allgemeinen Regel.
4
Vier Jahre treffen hier nicht zu. Die Dauer einer anderen Parlamentswahl lässt sich nicht einfach auf Mecklenburg-Vorpommern übertragen.
6
Sechs Jahre sind zu lang. Artikel 27 nennt fünf Jahre.
Die Verfassung unterscheidet Regeldauer und Neuwahl.
Der Landtag kann seine Wahlperiode vorzeitig beenden: Ein Drittel seiner Mitglieder muss den Antrag stellen, zwei Drittel müssen zustimmen. Artikel 27 setzt für die anschließende Neuwahl einen Zeitraum von 60 bis 90 Tagen nach dem Beschluss. Diese Ausnahme ändert die Regelantwort fünf Jahre nicht.
Für die reguläre Neuwahl nennt die Verfassung einen Rahmen von 58 bis 61 Monaten nach Beginn der Wahlperiode. Die Lernantwort beschreibt deshalb keinen automatisch wiederkehrenden Kalendertag und garantiert keinem einzelnen Regierungsmitglied fünf Jahre im Amt.
Artikel 27 · Wahlperiode · Verfassung Mecklenburg-Vorpommerns ↗M-V: Landtag → fünf Jahre.
Verbinde die Zahl mit dem Parlament; Wahlalter und Regierungsamt sind andere Fragen.
Drei Wörter für diese Frage
- die Wahlperiodeparliamentary term
- Der Zeitraum eines gewählten Parlaments nach den Verfassungsregeln.
- der Zusammentrittfirst sitting
- Das erstmalige Zusammenkommen des neu gewählten Landtags.
- die Zweidrittelmehrheittwo-thirds majority
- Mindestens zwei Drittel der maßgeblichen Mitglieder müssen zustimmen.
