Einmal selbst ausprobieren
03Mecklenburg-Vorpommern · Die Wahlperiode des Landtags

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns wird für fünf Jahre gewählt.

Die reguläre Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Die Frage betrifft das Parlament als Ganzes, nicht die persönliche Amtsdauer eines Ministers.

Ca. 4 Min. LesezeitStand: 20. Oktober 2026
Fünf KI-generierte Holzscheiben liegen in einer Reihe auf einer dunklen Tischfläche.
Verfassung Mecklenburg-VorpommernsArtikel 27 · Wahlperiode
Fünf Gegenstände als Lernhilfe; kein amtlicher Wahlkalender.
Die Antwort in Kürze

Die richtige Antwort ist 5.

Artikel 27 der Landesverfassung legt die reguläre Wahlperiode auf fünf Jahre fest. Eine verfassungsgemäße vorzeitige Beendigung bleibt möglich.

Einmal selbst ausprobierenMecklenburg-Vorpommern · Nr. 03
Für wie viele Jahre wird der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern gewählt?

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Die Wahlperiode beginnt mit dem ersten Zusammentritt.

Die Wählerinnen und Wähler bestimmen die Zusammensetzung des Landtags. Der neu gewählte Landtag tritt anschließend erstmals zusammen. Nach der Landesverfassung beginnt seine Wahlperiode mit diesem Zusammentritt und endet, wenn der nächste Landtag zusammentritt.

Das Parlament wählt den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin. Die Bevölkerung wählt also nicht mit derselben Abstimmung unmittelbar die Person an der Regierungsspitze. Für die Zahl in dieser Aufgabe zählt die reguläre Dauer des Landtags: fünf Jahre.

Zwei fiktive Erwachsene zählen gemeinsam fünf Holzscheiben an einem Tisch.
KI-generierte Lernszene zur regulären Wahlperiode.

Die anderen drei Antworten

Keine der anderen Zahlen ist die reguläre Wahlperiode dieses Landtags.

3

Drei Jahre sind zu kurz. Ein möglicher vorzeitiger Wahltermin macht drei Jahre nicht zur allgemeinen Regel.

4

Vier Jahre treffen hier nicht zu. Die Dauer einer anderen Parlamentswahl lässt sich nicht einfach auf Mecklenburg-Vorpommern übertragen.

6

Sechs Jahre sind zu lang. Artikel 27 nennt fünf Jahre.

Die Verfassung unterscheidet Regeldauer und Neuwahl.

Der Landtag kann seine Wahlperiode vorzeitig beenden: Ein Drittel seiner Mitglieder muss den Antrag stellen, zwei Drittel müssen zustimmen. Artikel 27 setzt für die anschließende Neuwahl einen Zeitraum von 60 bis 90 Tagen nach dem Beschluss. Diese Ausnahme ändert die Regelantwort fünf Jahre nicht.

Für die reguläre Neuwahl nennt die Verfassung einen Rahmen von 58 bis 61 Monaten nach Beginn der Wahlperiode. Die Lernantwort beschreibt deshalb keinen automatisch wiederkehrenden Kalendertag und garantiert keinem einzelnen Regierungsmitglied fünf Jahre im Amt.

Artikel 27 · Wahlperiode · Verfassung Mecklenburg-Vorpommerns ↗
Dein Merksatz

M-V: Landtag → fünf Jahre.

Verbinde die Zahl mit dem Parlament; Wahlalter und Regierungsamt sind andere Fragen.

Drei Wörter für diese Frage

die Wahlperiodeparliamentary term
Der Zeitraum eines gewählten Parlaments nach den Verfassungsregeln.
der Zusammentrittfirst sitting
Das erstmalige Zusammenkommen des neu gewählten Landtags.
die Zweidrittelmehrheittwo-thirds majority
Mindestens zwei Drittel der maßgeblichen Mitglieder müssen zustimmen.
Landtag M-V · Landesverfassung, Art. 27, 28 und 42 ↗
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Quellen & Einordnung

Eigenständig formulierte Lernhilfe, keine offizielle BAMF-Veröffentlichung und keine Beratung für einen Einzelfall. Die unten genannten Quellen wurden am 20. Oktober 2026 für die erläuterten Aussagen geprüft; die Testfrage stammt aus dem vorhandenen Fragenbestand.

Die beiden redaktionellen Bilder sind KI-generierte Illustrationen. Sie dokumentieren keine tatsächlichen Ereignisse oder Behördenvorgänge.