Der Geburtstag am Wahltag zählt.
Wer am Wahltag 16 wird, erfüllt die Altersvoraussetzung. Wer erst am nächsten Tag Geburtstag hat, erfüllt sie für diese Wahl noch nicht. Die Teilnahme ist also nicht pauschal an das Kalenderjahr des 16. Geburtstags gebunden.
Wahlberechtigt sind unter den weiteren Bedingungen Deutsche und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten. Sie müssen seit mindestens 37 Tagen in der betreffenden Kommune ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, haben. Das Gesetz erfasst auch einen gewöhnlichen Aufenthalt ohne Wohnung. Ein gerichtlicher Wahlrechtsausschluss darf nicht vorliegen.

Die anderen drei Antworten
Gefragt ist nach dem Mindestalter zum Wählen, nicht zum Kandidieren.
14
14 ist zu früh. Politisches Interesse oder die Mitarbeit in einem Jugendgremium ersetzt die gesetzliche Altersvoraussetzung nicht.
18
18 ist hier nicht das Mindestalter für die Stimmabgabe. Für die Wählbarkeit zur kommunalen Vertretung ist 18 dagegen eine gesonderte Voraussetzung.
20
Bis 20 muss niemand allein wegen der Altersgrenze warten. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen kann man schon mit 16 abstimmen.
Wahlrecht und Wählbarkeit haben verschiedene Bedingungen.
Für die Wahl einer Gemeindevertretung oder eines Kreistags ist zwischen aktivem Wahlrecht und Wählbarkeit zu unterscheiden. Zur Kandidatur verlangt § 6 grundsätzlich 18 Jahre sowie drei Monate Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Wahlgebiet. Weitere Ausschlüsse gelten; für Bürgermeisterämter bestehen besondere Regeln.
Eine Aufenthaltserlaubnis allein macht eine Person nicht kommunal wahlberechtigt. Andere EU-Staatsangehörige müssen dafür aber nicht erst Deutsche werden. Übertrage die Zahl 16 außerdem nicht ungeprüft auf jede andere Wahlart oder jedes Bundesland.
§§ 4–6 · Wahlrecht und Wählbarkeit · Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V ↗M-V + Kommunalwahl = ab 16.
16 für die Stimmabgabe, weitere Voraussetzungen separat prüfen.
Drei Wörter für diese Frage
- das aktive Wahlrechtright to vote
- Das Recht, eine Stimme abzugeben.
- die Wählbarkeiteligibility to stand
- Die rechtliche Möglichkeit, selbst gewählt zu werden.
- die Hauptwohnungmain residence
- Die melderechtlich maßgebliche Wohnung, wenn jemand mehrere Wohnungen hat.
