Einmal selbst ausprobieren
04Mecklenburg-Vorpommern · Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern darf man kommunal ab 16 wählen.

Am Wahltag muss man 16 Jahre alt sein. Weitere Voraussetzungen gelten ebenfalls; das Alter allein reicht nicht aus.

Ca. 4 Min. LesezeitStand: 20. Oktober 2026
KI-generierter schlichter Tisch mit einem leeren Notizbuch und einem Stift.
Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V§§ 4–6 · Wahlrecht und Wählbarkeit
Symbolisches Lernmotiv; kein Stimmzettel und keine Wahlbenachrichtigung.
Die Antwort in Kürze

Die Altersgrenze ist 16 Jahre.

§ 4 Absatz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes setzt das kommunale Wahlalter auf 16 Jahre. Die Antwort im vorhandenen Fragenbestand stimmt damit überein.

Einmal selbst ausprobierenMecklenburg-Vorpommern · Nr. 04
Ab welchem Alter darf man in Mecklenburg-Vorpommern bei Kommunalwahlen wählen?

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Der Geburtstag am Wahltag zählt.

Wer am Wahltag 16 wird, erfüllt die Altersvoraussetzung. Wer erst am nächsten Tag Geburtstag hat, erfüllt sie für diese Wahl noch nicht. Die Teilnahme ist also nicht pauschal an das Kalenderjahr des 16. Geburtstags gebunden.

Wahlberechtigt sind unter den weiteren Bedingungen Deutsche und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten. Sie müssen seit mindestens 37 Tagen in der betreffenden Kommune ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, haben. Das Gesetz erfasst auch einen gewöhnlichen Aufenthalt ohne Wohnung. Ein gerichtlicher Wahlrechtsausschluss darf nicht vorliegen.

Zwei fiktive junge Erwachsene besprechen ein leeres Notizbuch an einem hellen Tisch.
KI-generierte Lernsituation; die Personen stehen nicht für einen bestimmten Wahlberechtigungsstatus.

Die anderen drei Antworten

Gefragt ist nach dem Mindestalter zum Wählen, nicht zum Kandidieren.

14

14 ist zu früh. Politisches Interesse oder die Mitarbeit in einem Jugendgremium ersetzt die gesetzliche Altersvoraussetzung nicht.

18

18 ist hier nicht das Mindestalter für die Stimmabgabe. Für die Wählbarkeit zur kommunalen Vertretung ist 18 dagegen eine gesonderte Voraussetzung.

20

Bis 20 muss niemand allein wegen der Altersgrenze warten. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen kann man schon mit 16 abstimmen.

Wahlrecht und Wählbarkeit haben verschiedene Bedingungen.

Für die Wahl einer Gemeindevertretung oder eines Kreistags ist zwischen aktivem Wahlrecht und Wählbarkeit zu unterscheiden. Zur Kandidatur verlangt § 6 grundsätzlich 18 Jahre sowie drei Monate Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Wahlgebiet. Weitere Ausschlüsse gelten; für Bürgermeisterämter bestehen besondere Regeln.

Eine Aufenthaltserlaubnis allein macht eine Person nicht kommunal wahlberechtigt. Andere EU-Staatsangehörige müssen dafür aber nicht erst Deutsche werden. Übertrage die Zahl 16 außerdem nicht ungeprüft auf jede andere Wahlart oder jedes Bundesland.

§§ 4–6 · Wahlrecht und Wählbarkeit · Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V ↗
Dein Merksatz

M-V + Kommunalwahl = ab 16.

16 für die Stimmabgabe, weitere Voraussetzungen separat prüfen.

Drei Wörter für diese Frage

das aktive Wahlrechtright to vote
Das Recht, eine Stimme abzugeben.
die Wählbarkeiteligibility to stand
Die rechtliche Möglichkeit, selbst gewählt zu werden.
die Hauptwohnungmain residence
Die melderechtlich maßgebliche Wohnung, wenn jemand mehrere Wohnungen hat.
Landesrecht M-V · Landes- und Kommunalwahlgesetz, §§ 4–6 ↗
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Quellen & Einordnung

Eigenständig formulierte Lernhilfe, keine offizielle BAMF-Veröffentlichung und keine Beratung für einen Einzelfall. Die unten genannten Quellen wurden am 20. Oktober 2026 für die erläuterten Aussagen geprüft; die Testfrage stammt aus dem vorhandenen Fragenbestand.

Die beiden redaktionellen Bilder sind KI-generierte Illustrationen. Sie dokumentieren keine tatsächlichen Ereignisse oder Behördenvorgänge.