Eine Hauptstadt ist durch ihre Funktion bestimmt.
Die Hauptstadtfrage verlangt keine Rangliste nach Einwohnerzahl, Hafenbetrieb oder Bekanntheit. Sie fragt nach dem politischen Zentrum des Bundeslandes. Für Mecklenburg-Vorpommern ist Schwerin die feste Zuordnung, die du lernen solltest.
Das Schweriner Schloss ist nicht nur ein historisches Gebäude: Dort arbeitet das Landesparlament. Sein Sitz steht ausdrücklich in Artikel 20 Absatz 3 der Landesverfassung. Die Staatskanzlei unterstützt dagegen die Regierungsspitze und ist eine andere Institution als der Landtag.

Die anderen drei Antworten
Die anderen Stadtnamen beantworten die Hauptstadtfrage nicht.
Greifswald
Greifswald ist nicht die Landeshauptstadt. Ein vertrauter Stadtname genügt nicht; gesucht ist Schwerin.
Rostock
Rostock ist die größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns. Größe und Hauptstadtfunktion fallen hier jedoch auseinander.
Wismar
Wismar ist ebenfalls nicht die Landeshauptstadt. Auch die Bekanntheit einer Stadt macht sie nicht automatisch zum Sitz des Landesparlaments.
Parlament, Landesregierung und Stadtverwaltung unterscheiden.
Dass der Landtag in einem Schloss tagt, macht Mecklenburg-Vorpommern nicht zu einer Monarchie. Artikel 2 der Landesverfassung beschreibt das Land als republikanischen und demokratischen Rechtsstaat. Ein historisches Gebäude kann heute einer demokratischen Institution dienen.
Die Hauptstadtfunktion bedeutet nicht, dass jede Landesbehörde ausschließlich dort untergebracht sein muss. Ebenso ist die Verwaltung der Stadt Schwerin nicht mit der Landesregierung gleichzusetzen: Die eine handelt für die Stadt, die andere für das Bundesland.
Landeshauptstadt · Land Mecklenburg-Vorpommern ↗Mecklenburg-Vorpommern → Schwerin → Landtag im Schloss.
Rostock ist größer; Schwerin ist die Hauptstadt.
Drei Wörter für diese Frage
- die Landeshauptstadtstate capital
- Die Hauptstadt eines Bundeslandes.
- die StaatskanzleiState Chancellery
- Die Behörde zur Unterstützung der Regierungsspitze des Landes.
- der Parlamentssitzseat of parliament
- Der Ort, an dem das Parlament seinen Sitz hat.
