Wahltermin und Beginn der Wahlperiode unterscheiden.
Die neue Wahlperiode beginnt mit der ersten Sitzung des neu gewählten Landtags. Dieser muss spätestens am zwanzigsten Tag nach der Wahl zusammentreten. Die Wahlperiode des vorherigen Landtags endet mit diesem Zusammentritt. So bleibt der Übergang rechtlich bestimmt.
Die reguläre Neuwahl findet im letzten Vierteljahr der Wahlperiode statt. Fünf Jahre bedeutet deshalb nicht, dass Wahltag und erste Sitzung genau auf denselben Jahrestag fallen müssen. Die Testfrage verlangt die Regeldauer, keine Berechnung eines einzelnen Wahltermins.

Die anderen drei Antworten
Keine der anderen Zahlen ist die verfassungsrechtliche Regeldauer.
3
Drei Jahre sind zu kurz für die reguläre Wahlperiode. Eine mögliche frühere Neuwahl ändert nicht die Antwort auf die Frage nach der Grundregel.
4
Vier Jahre entsprechen nicht Artikel 34 der NRW-Verfassung. Die Amtsdauer eines anderen Parlaments lässt sich nicht automatisch übertragen.
6
Sechs Jahre sind länger als die festgelegte Regeldauer. Der NRW-Landtag wird regulär für fünf Jahre gewählt.
Eine Selbstauflösung folgt eigenen Regeln.
Nach Artikel 35 kann der Landtag seine Auflösung mit der Mehrheit seiner gesetzlichen Mitgliederzahl beschließen. Danach muss binnen 90 Tagen neu gewählt werden. Maßgeblich ist die Mehrheit aller gesetzlichen Sitze, nicht bloß die Mehrheit einer kleinen anwesenden Gruppe.
Die Wahlperiode des Parlaments ist keine persönliche Amtsgarantie für Ministerinnen, Minister oder einzelne Abgeordnete. Auch bei einer Auflösung endet die bisherige Wahlperiode erst mit dem Zusammentritt des neuen Landtags.
Artikel 34–37 · Wahlperiode · Verfassung Nordrhein-Westfalen ↗NRW-Landtag → regulär fünf Jahre.
Eine frühere Neuwahl ist eine verfassungsrechtliche Ausnahme von der normalen Abfolge.
Drei Wörter für diese Frage
- die Wahlperiodeelectoral term
- Der verfassungsrechtlich bestimmte Zeitraum eines gewählten Parlaments.
- die gesetzliche Mitgliederzahlstatutory membership
- Die rechtlich festgelegte Zahl der Parlamentssitze, auf die sich eine Mehrheitsregel beziehen kann.
- der Zusammentrittfirst sitting
- Das erste Zusammenkommen des neu gewählten Landtags.
