Der Wahltag ist der maßgebliche Geburtstagstest.
Wer genau am Wahltag 16 wird, erfüllt die Altersvoraussetzung. Wer erst am Tag danach 16 wird, erfüllt sie für diese Wahl noch nicht. Die Frage bezieht sich auf kommunale Wahlen, etwa die Wahl eines Gemeinderats oder Kreistags.
Nach § 7 braucht man außerdem die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit. Die Wohnung beziehungsweise Hauptwohnung muss mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im jeweiligen Wahlgebiet liegen. Alternativ berücksichtigt das Gesetz einen seit diesem Zeitpunkt bestehenden gewöhnlichen Aufenthalt dort ohne Wohnung außerhalb des Wahlgebiets.

Die anderen drei Antworten
Die Aufgabe fragt nach dem Mindestalter zum Wählen.
14
Mit 14 ist die kommunale Altersgrenze noch nicht erreicht. Politisches Interesse oder Mitarbeit an einem Jugendprojekt ersetzt diese Wahlvoraussetzung nicht.
18
18 ist nicht das Mindestalter zum Wählen. Für die Wählbarkeit als kommunale Vertreterin oder Vertreter ist 18 dagegen eine gesonderte Altersgrenze.
20
20 ist zu hoch. Wer die Altersgrenze 16 und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, muss nicht bis 20 warten.
Wählen und selbst kandidieren unterscheiden.
Für die Wahl zu einer kommunalen Vertretung verlangt § 12 grundsätzlich Wahlberechtigung, ein Mindestalter von 18 Jahren und mindestens drei Monate örtlichen Wohnsitz oder den gesetzlich beschriebenen gewöhnlichen Aufenthalt. Weitere gesetzliche Ausschlüsse bleiben zu prüfen. Diese Dreimonatsfrist ist nicht die Wohnsitzfrist für das bloße Wählen nach § 7.
Für die Stimmabgabe braucht man nach § 9 einen Eintrag im Wählerverzeichnis oder einen Wahlschein. Wer durch gerichtliche Entscheidung das Wahlrecht verloren hat, ist nach § 8 ausgeschlossen. Die Lernantwort 16 ersetzt diese zusätzlichen Regeln nicht.
§§ 7–9 und 12 · Kommunalwahlgesetz NRW ↗Kommunal wählen in NRW: ab 16, wenn die übrigen Bedingungen erfüllt sind.
Wahlalter und Kandidatenalter sind zwei verschiedene Fragen.
Drei Wörter für diese Frage
- die Kommunalwahllocal election
- Eine Wahl auf Gemeinde- oder Kreisebene.
- wahlberechtigteligible to vote
- Zur Teilnahme an einer bestimmten Wahl berechtigt.
- wählbareligible to stand
- Erfüllt die gesetzlichen Bedingungen, um selbst gewählt werden zu können.
