Die Wählerinnen und Wähler erneuern das Mandat.
Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes. Er beschließt Landesgesetze und kontrolliert die Regierung. Regelmäßige Wahlen geben den Wahlberechtigten Gelegenheit, über seine politische Zusammensetzung neu zu entscheiden.
Die fünf Jahre sind eine verfassungsrechtliche Regel. Das Ende der Wahlperiode knüpft Artikel 67 an den Zusammentritt des neuen Landtags. Die nächste Wahl und die erste Sitzung des neuen Parlaments sind daher zwei verschiedene Ereignisse.

Die anderen drei Antworten
Gesucht ist die feste reguläre Dauer, nicht ein zufälliger Zeitabstand.
3
Drei Jahre sind keine reguläre Wahlperiode des saarländischen Landtags. Eine mögliche frühere Wahl ändert die gesetzliche Regelantwort nicht.
4
Vier Jahre sind hier falsch. Für diese Landeswahl gilt ausdrücklich die Fünfjahresregel der Landesverfassung.
6
Sechs Jahre sind nicht die festgelegte reguläre Wahlperiode. Verwechsle sie nicht mit Amtszeiten anderer Institutionen.
Eine Wahlperiode kann vorzeitig enden.
Artikel 69 erlaubt eine Auflösung, wenn zwei Drittel der Mitglieder dies beschließen. Er regelt außerdem eine Auflösung nach Vertrauensentzug, wenn innerhalb von vier Wochen keine neue, vom Vertrauen des Landtags getragene Regierung ermöglicht wird.
Nach einer Auflösung muss die Neuwahl nach Artikel 67 innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Das ist eine Ausnahmeregel für den Wahltermin. Die richtige Antwort auf die Frage nach der regulären Dauer bleibt fünf Jahre.
Artikel 67 und 69 · Verfassung des Saarlandes ↗Saarland + Landtag → fünf Jahre.
Verbinde die Zahl immer mit dem Parlament und dem Bundesland.
Drei Wörter für diese Frage
- die Wahlperiodeelectoral term
- Die Zeit, für die ein Parlament gewählt ist.
- der Zusammentrittfirst meeting
- Die erste Sitzung des neu gewählten Parlaments.
- die Auflösungdissolution
- Ein verfassungsrechtlicher Weg zu vorgezogenen Neuwahlen.
