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04Sachsen-Anhalt · Mindestalter bei Kommunalwahlen

In Sachsen-Anhalt darf man kommunal ab 16 wählen.

Die Frage betrifft die Stimmabgabe bei Kommunalwahlen. Dafür muss man nicht bis zum 18. Geburtstag warten.

Ca. 4 Min. LesezeitStand: 21. Oktober 2026
KI-generierte neutrale Wahlurne und ein unbeschrifteter Stimmzettel auf einem Tisch.
Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt§§ 21 und 23
Symbolische Wahlillustration; kein amtlicher Stimmzettel.
Die Antwort in Kürze

Richtig ist 16.

Sachsen-Anhalts Kommunalrecht setzt für das aktive kommunale Wahlrecht das vollendete 16. Lebensjahr voraus. Daneben gelten insbesondere Staatsangehörigkeits- und Wohnsitzvoraussetzungen.

Einmal selbst ausprobierenSachsen-Anhalt · Nr. 04
Ab welchem Alter darf man in Sachsen-Anhalt bei Kommunalwahlen wählen?

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Kommunal heißt: die örtliche Ebene.

Kommunalwahlen betreffen die Vertretungen vor Ort, etwa den Gemeinderat und den Kreistag. Das Mindestalter für die Stimmabgabe beträgt in Sachsen-Anhalt 16. Die allgemeine Volljährigkeit mit 18 ist deshalb nicht automatisch die richtige Antwort auf jede Wahlaltersfrage.

Bürger im Sinne von § 21 sind Einwohner mit deutscher oder anderer EU-Staatsangehörigkeit, die mindestens 16 sind und seit mindestens drei Monaten in der Kommune wohnen. Bei mehreren Wohnungen zählt die Hauptwohnung. § 23 regelt das Wahlrecht und den Ausschluss durch Richterspruch.

Zwei fiktive Jugendliche informieren sich mit einer erwachsenen Begleitperson über eine Wahl.
KI-generierte Informationsszene; keine Aufnahme einer wirklichen Wahl.

Die anderen drei Antworten

Die Altersgrenze hängt von der Wahl und von der Art der Teilnahme ab.

14

14 ist für die Stimmabgabe bei diesen Kommunalwahlen zu jung. Andere Formen politischer Beteiligung sind eine gesonderte Frage.

18

18 gilt in Sachsen-Anhalt für die Landtagswahl und grundsätzlich für die Wahl in eine kommunale Vertretung. Zum bloßen Abstimmen bei Kommunalwahlen genügt das Mindestalter 16.

20

20 ist keine zusätzliche Wartefrist. Wer die Voraussetzungen bereits mit 16 erfüllt, muss nicht vier weitere Jahre warten.

Wählen und gewählt werden sind verschiedene Rechte.

Aktives Wahlrecht bedeutet, eine Stimme abzugeben. Passives Wahlrecht bezeichnet die Möglichkeit, selbst gewählt zu werden. § 40 nennt für die Wahl in eine kommunale Vertretung das Mindestalter 18.

Die Antwort 16 gilt für die konkrete Landes- und Wahlart dieser Frage. Für eine echte bevorstehende Wahl prüfst du zusätzlich die Angaben deiner Wahlbehörde und den Eintrag im Wählerverzeichnis. Eine Lernfrage ersetzt diese Prüfung nicht.

§§ 21 und 23 · Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt ↗
Dein Merksatz

Kommunal in Sachsen-Anhalt: wählen ab 16.

Landtagswahl und eigene Kandidatur getrennt prüfen.

Drei Wörter für diese Frage

das aktive Wahlrechtright to vote
Das Recht, bei einer Wahl eine Stimme abzugeben.
das passive Wahlrechteligibility to stand
Das Recht, selbst gewählt werden zu können.
die Hauptwohnungmain residence
Bei mehreren Wohnungen der für diese kommunale Zuordnung maßgebliche Wohnsitz.
Kommunalverfassungsgesetz · §§ 21, 23 und 40 ↗
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Quellen & Einordnung

Eigenständig formulierte Lernhilfe, keine offizielle BAMF-Veröffentlichung und keine Beratung für einen Einzelfall. Die unten genannten Quellen wurden am 21. Oktober 2026 für die erläuterten Aussagen geprüft; die Testfrage stammt aus dem vorhandenen Fragenbestand.

Die beiden redaktionellen Bilder sind KI-generierte Illustrationen. Sie dokumentieren keine tatsächlichen Ereignisse oder Behördenvorgänge.