Bei einer Negativfrage suchst du das fehlende Amt.
Die Übersicht der Landesministerien führt Justiz und Verbraucherschutz, Finanzen sowie Inneres und Sport auf. Diese drei Aufgabenbereiche passen deshalb nicht als Antwort auf die Frage nach dem nicht vorhandenen Amt. Zusätzliche Wörter im Ministeriumsnamen ändern diese Zuordnung nicht.
Artikel 32 des Grundgesetzes ordnet die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten grundsätzlich dem Bund zu. Die Landesregierung leitet ein Bundesland innerhalb Deutschlands; sie führt nicht eigenständig Deutschlands allgemeine Außenpolitik.

Die anderen drei Antworten
Die anderen drei Aufgabenbereiche sind auf Landesebene vorhanden.
Justizminister / Justizministerin
Sachsen-Anhalt hat ein Justizressort. Justizverwaltung ist dabei von der unabhängigen Entscheidung der Gerichte zu unterscheiden.
Finanzminister / Finanzministerin
Ein Finanzressort ist vorhanden. Es befasst sich mit Landesfinanzen und ist nicht das fehlende Amt dieser Frage.
Innenminister / Innenministerin
Auch das Innenressort ist vorhanden. Deshalb ist Innenministerin oder Innenminister keine richtige Antwort auf die Negativfrage.
Die Länder sind nicht von allen Außenkontakten ausgeschlossen.
Artikel 32 Absatz 3 erlaubt den Ländern Verträge mit auswärtigen Staaten in Bereichen ihrer Gesetzgebungszuständigkeit, wenn die Bundesregierung zustimmt. Artikel 69 der Landesverfassung regelt außerdem die Vertretung Sachsen-Anhalts nach außen. Das ist begrenzte Zuständigkeit, kein allgemeines eigenes Außenministeramt.
Ministeriumsnamen und Ressortzuschnitte können sich ändern; die Übersicht wurde am 21. Oktober 2026 geprüft. Richterinnen und Richter bleiben unabhängig: Ein Justizministerium darf ein Urteil nicht nach politischem Wunsch vorgeben.
Artikel 32 · Grundgesetz ↗„Nicht“ gesucht → Außenministerin oder Außenminister.
Justiz, Finanzen und Inneres sind Landesaufgaben; auswärtige Beziehungen liegen grundsätzlich beim Bund.
Drei Wörter für diese Frage
- der Bundthe federation
- Die gesamtstaatliche Ebene Deutschlands.
- die auswärtigen Beziehungenforeign relations
- Die Beziehungen Deutschlands zu anderen Staaten.
- die richterliche Unabhängigkeitjudicial independence
- Gerichte entscheiden nach Recht und Gesetz, nicht nach politischen Anweisungen.
