Mit dem 18. Geburtstag ist die Altersgrenze erreicht.
„Das 18. Lebensjahr vollendet“ bedeutet, dass die Person 18 geworden ist. Es bedeutet nicht, dass sie noch ein weiteres Jahr bis zum 19. Geburtstag warten muss. Bei der Frage geht es um das aktive Wahlrecht: selbst eine Stimme abgeben.
Die Gemeindeordnung verbindet dieses Alter mit weiteren Bedingungen. Sie nennt die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit sowie grundsätzlich mindestens drei Monate Wohnen in der Gemeinde. Bei mehreren Wohnungen kommt es auf die Hauptwohnung an; auch gesetzliche Ausschlussgründe sind zu beachten.

Die anderen drei Antworten
14 und 16 sind zu früh; 20 ist nicht erforderlich.
14
Mit 14 ist die sächsische Altersgrenze für Kommunalwahlen noch nicht erreicht. Politisches Interesse und Wahlberechtigung sind unterschiedliche Dinge.
16
16 ist nach der geprüften geltenden sächsischen Regel nicht richtig. Übertrage eine Altersgrenze aus einem anderen Bundesland oder einer anderen Wahlart nicht ungeprüft auf diese Frage.
20
Bis 20 muss eine sonst wahlberechtigte Person nicht warten. Die gesetzliche Altersgrenze liegt bei 18.
Einwohnerin oder Einwohner ist nicht dasselbe wie wahlberechtigt.
Die Gemeindeordnung unterscheidet alle Einwohnerinnen und Einwohner von den Gemeindebürgern, die die gesetzlichen Bedingungen erfüllen. Allein das Wohnen in Sachsen und ein Geburtstag reichen deshalb nicht zur vollständigen Prüfung des Wahlrechts.
Der geprüfte Rechtsstand ist der 21. Oktober 2026. Wahlalter können gesetzlich geändert werden. Für eine anstehende Wahl sind die aktuelle amtliche Information und bei Fragen die zuständige Wahlbehörde maßgeblich.
§§ 15 und 16 · Sächsische Gemeindeordnung ↗Sachsen + Kommunalwahl → ab 18, mit weiteren Voraussetzungen.
Ordne das Alter immer einer konkreten Wahlart und einem Bundesland zu.
Drei Wörter für diese Frage
- das aktive Wahlrechtright to vote
- Das Recht, bei einer Wahl eine Stimme abzugeben.
- das vollendete Lebensjahrcompleted year of life
- Die Altersgrenze ist am entsprechenden Geburtstag erreicht.
- die Hauptwohnungmain residence
- Die rechtlich maßgebliche Hauptwohnung bei mehreren Wohnungen.
