Die Zuordnung steht direkt in der Verfassung.
Hier musst du weder die bekannteste Stadt auswählen noch Einwohnerzahlen vergleichen. „Landeshauptstadt“ ist eine politische und rechtliche Bezeichnung. Für den Freistaat Sachsen ist diese Rolle Dresden zugewiesen.
Ein konkreter Bezug ist das Landesparlament: Der Sächsische Landtag hat seine Anschrift am Bernhard-von-Lindenau-Platz in Dresden. Die Verbindung Sachsen–Dresden wird damit zu mehr als einem auswendig gelernten Städtenamen.

Die anderen drei Antworten
Bekanntheit ersetzt nicht die Hauptstadtfunktion.
Leipzig
Leipzig ist nicht die in Artikel 2 genannte Landeshauptstadt. Auch wenn dir dieser Name besonders vertraut ist, lautet die gesuchte Hauptstadt Dresden.
Chemnitz
Chemnitz ist nicht die Hauptstadt des Freistaats. Die Frage verlangt die feste Zuordnung Sachsen–Dresden.
Zwickau
Zwickau ist ebenfalls nicht die gesuchte Landeshauptstadt. Verwechsle die Auswahl eines Städtenamens nicht mit der ausdrücklich festgelegten Hauptstadtfunktion.
Die Stadt und das Bundesland sind verschiedene Ebenen.
Der Landtag in Dresden ist das Parlament von ganz Sachsen. Er ist nicht der Stadtrat von Dresden. Eine Landesinstitution und eine kommunale Institution können in derselben Stadt arbeiten und trotzdem unterschiedliche Zuständigkeiten haben.
Die Hauptstadtfrage verlangt keinen Namen einer amtierenden Person und keine Rangliste nach Stadtgröße. Die Verfassungsregel ist der passende Anker für die Antwort.
Artikel 2 Absatz 1 · Sächsische Verfassung ↗Sachsen → Dresden.
Verknüpfe das Paar mit dem Sächsischen Landtag in Dresden.
Drei Wörter für diese Frage
- die Landeshauptstadtstate capital
- Die Hauptstadt eines Bundeslandes; für Sachsen ist das Dresden.
- der FreistaatFree State
- Teil der amtlichen Bezeichnung Sachsens als deutsches Bundesland.
- der Landtagstate parliament
- Die gewählte Volksvertretung des gesamten Bundeslandes.
