Prüfe zuerst, welche Ebene gemeint ist.
Sachsen ist ein Bundesland innerhalb Deutschlands. Seine Staatsregierung hat unter anderem Ressorts für Justiz, Finanzen und Inneres. Ein Bundesland ist jedoch kein unabhängiger Staat mit einer eigenen allgemeinen Außenpolitik für Deutschland.
Artikel 32 des Grundgesetzes legt die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten beim Bund fest. Deshalb passt Außenministerin oder Außenminister als Antwort auf die Frage, welches der genannten Ämter Sachsen nicht hat.

Die anderen drei Antworten
Die anderen drei Ressorts sind vorhanden.
Justizminister / Justizministerin
Justizministerin oder Justizminister ist hier keine richtige Auswahl: Sachsen hat ein Justizressort. Ministerielle Justizverwaltung bedeutet dabei nicht, dass Richterinnen und Richter ihre Urteile nach politischen Weisungen fällen.
Finanzminister / Finanzministerin
Sachsen hat ein Finanzressort. Finanzen sind deshalb nicht die fehlende Funktion in dieser Negativfrage.
Innenminister / Innenministerin
Sachsen hat auch ein Innenressort. Innenministerin oder Innenminister ist daher keine Antwort auf die Frage nach dem nicht vorhandenen Amt.
Keine eigene Außenministerin bedeutet nicht: keine internationalen Kontakte.
Artikel 32 erlaubt den Ländern in Bereichen ihrer Gesetzgebungskompetenz Verträge mit auswärtigen Staaten, wenn die Bundesregierung zustimmt. Die Sächsische Verfassung regelt außerdem die Außenvertretung des Freistaats. Diese Möglichkeiten schaffen kein eigenes allgemeines Außenministeramt.
Die Ressortübersicht wurde am 21. Oktober 2026 geprüft. Namen und Zuschnitte von Ministerien können sich ändern. Der zentrale Lernpunkt bleibt die Zuständigkeitsgrenze zwischen Landesregierung und Bund; richterliche Unabhängigkeit bleibt davon getrennt.
Artikel 32 · Grundgesetz ↗Gefragt ist „nicht“: Sachsen hat kein eigenes Außenministeramt.
Justiz, Finanzen und Inneres gehören zu den vorhandenen Landesressorts.
Drei Wörter für diese Frage
- das Ressortportfolio
- Der fachliche Aufgabenbereich eines Regierungsmitglieds.
- auswärtige Beziehungenforeign relations
- Die Beziehungen zu anderen Staaten; grundsätzlich Aufgabe des Bundes.
- die Gesetzgebungskompetenzlegislative competence
- Die rechtliche Zuständigkeit, Gesetze für einen bestimmten Bereich zu erlassen.
