Alter ist eine Voraussetzung unter mehreren.
Kommunalwahlen betreffen hier Gemeindevertretungen und Kreistage. Wahlberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 sind und die gesetzlichen örtlichen Voraussetzungen erfüllen. Das bloße Wohnen in Deutschland reicht nicht für jede Person aus.
Die örtliche Voraussetzung ist grundsätzlich eine Wohnung seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet. Das Gesetz erfasst auch den gewöhnlichen Aufenthalt ohne Wohnung außerhalb des Wahlgebietes. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung maßgeblich. Ein gerichtlicher Wahlrechtsausschluss darf nicht bestehen.

Die anderen drei Antworten
Wählen und selbst gewählt werden haben unterschiedliche Altersgrenzen.
14
14 ist für die Stimmabgabe zu früh. Politisches Interesse oder andere Beteiligungsformen ändern diese Wahlaltersgrenze nicht.
18
18 ist das Mindestalter für die Wahl in die kommunale Vertretung nach § 6. Zum Wählen genügt dagegen das Mindestalter 16.
20
20 ist keine zusätzliche Wartefrist. Bei erfüllten Voraussetzungen muss man nach dem 16. Geburtstag nicht vier Jahre warten.
Auch die Wahlart muss stimmen.
In Schleswig-Holstein darf man auch bei der Landtagswahl ab 16 wählen. Daraus folgt aber keine einheitliche Altersgrenze für jede Wahl und jedes Bundesland. Lies deshalb immer, welche Wahl und welcher Ort genannt sind.
Eine eigene Kandidatur erfordert zusätzlich die Voraussetzungen des § 6, darunter grundsätzlich drei Monate Wohnsitz oder den gesetzlich beschriebenen Aufenthalt in Schleswig-Holstein. Für eine konkrete Wahl sind die aktuellen Angaben der zuständigen Wahlbehörde maßgeblich.
§§ 3–6 · Gemeinde- und Kreiswahlgesetz ↗Kommunal abstimmen: ab 16. Für ein Mandat kandidieren: ab 18.
Die Testfrage fragt nur nach dem Mindestalter für die Stimmabgabe.
Drei Wörter für diese Frage
- das aktive Wahlrechtright to vote
- Das Recht, selbst eine Stimme abzugeben.
- die Wählbarkeiteligibility for election
- Die rechtliche Möglichkeit, selbst in ein Amt oder Gremium gewählt zu werden.
- der Wahlscheinpolling certificate
- Ein amtliches Dokument, das zur Stimmabgabe nach den dafür geltenden Regeln berechtigt.
