Die Frage betrifft das Parlament des Landes.
Der Landtag beschließt Landesgesetze, kontrolliert die Landesregierung und wählt den Ministerpräsidenten. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen seine Zusammensetzung durch die Landtagswahl. Fünf Jahre sind die reguläre Zeitspanne zwischen den parlamentarischen Wahlperioden.
Die Verfassung regelt den Übergang genauer: Die reguläre Neuwahl findet frühestens im 57. und spätestens im 61. Monat nach Beginn der Wahlperiode statt. Die laufende Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt des neuen Landtags. Sie endet also nicht einfach durch das Auszählen der Stimmen am Wahlabend.

Die anderen drei Antworten
Eine andere Zahl wird nicht durch eine politische Krise zur Regel.
3
Drei Jahre sind nicht die in Artikel 50 festgelegte Dauer. Ein tatsächlich kürzerer Abstand würde eine besondere Erklärung benötigen.
4
Vier Jahre sind für den Thüringer Landtag nicht die aktuelle reguläre Wahlperiode. Übertrage Zahlen anderer Parlamente nicht ungeprüft.
6
Sechs Jahre überschreiten die reguläre fünfjährige Wahlperiode.
Vorzeitige Neuwahlen sind an Regeln gebunden.
Der Landtag kann seine Auflösung unter den Voraussetzungen des Artikels 50 mit zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen. Außerdem gibt es einen Weg nach einer gescheiterten Vertrauensfrage, wenn binnen drei Wochen kein neuer Ministerpräsident gewählt wird.
Ein Wechsel im Amt des Ministerpräsidenten ist nicht automatisch eine neue Landtagswahl. Die Verfassung behandelt die Besetzung der Regierung und die Wahl des Parlaments getrennt.
Artikel 50 · Verfassung des Freistaats Thüringen ↗Thüringer Landtag → normalerweise fünf Jahre.
Regeldauer und mögliche vorzeitige Neuwahl getrennt behalten.
Drei Wörter für diese Frage
- die Wahlperiodeelectoral term
- Die verfassungsrechtliche Amtszeit eines gewählten Parlaments.
- die Auflösungdissolution
- Die vorzeitige Beendigung eines Parlaments nach den geltenden Regeln.
- die Vertrauensfrageconfidence vote
- Eine Frage, mit der die Regierungsspitze die Unterstützung des Parlaments prüft.
